Muss ich Ausgleich zahlen?

5 Antworten

Gab es Testamente?

Wie hoch ist der Nachlass von Oma?

Wer hat alles vom Vater geerbt, dieser Erbfall trat ja bereits vor 2 Jahren ein!

Sofern es von Oma kein Testament gibt, tritt die gesetzl. Erbfolge ein, da kann Deine Tante fordern, was sie will, hieran ist sie gebunden.

Was hast Du als Erbe mit den Geldgeschenken an Dein Vater zu tun? Wenn es überhaupt Geschenke waren und nicht eher Leistungen für die Hilfen/für die Pflege!?!

Bei meinem Vater war ich Alleinerbe...es hat im großen und ganzen für die Beisetzung gereicht.

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1. Ja, Par. 1924 Abs.3 BGB, Du trittst an die Stelle des vorverstorbenen Vaters. Bei ursprünglich 2 Kindern also jeweils 50%.

2. Ausgleich: Ich kenne nur den Pflichtteilergänzungsanspruch. Dieser bezieht sich auf Schenkungen innerhalb der 10 Jahre vor dem Tod der Grossmutter, die wertmäßig dem Nachlass zugerechnet werden, mit jedem Jahr aber um 10% abschmelzen.

Es kommt also auf die konkreten Zahlen an. Wert des aktuellen Nachlasses und Wert und Zeitpunkt der jeweiligen Schenkungen an.

Beispiel: Aktueller Nachlass 50.000. Schenkung vor 4 Jahren 20.000. Die Schenkung ist dem Nachlass zu 60% zuzurechnen, also mit 12.000.

62.000 durch 2 wäre gesetzlicher Erbteil für die Tante 31.000. Die Hälfte von 50.000 sind aber nur 25.000, das liegt unter 31.000, aber über dem Pflichteilsanspruch von 15.500,-€.

Verstehe ich unter konkreten Zahlen das sie auch stichhaltig nachweisbar sind...zb Quittung oder ähnliches...ich glaube wenn überhaupt hat ihm Oma das in die Hand gegeben und gut ist ...

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@BASTI2011

Dann waren es ja keine offiziellen, nachweisbaren Schenkungen. Also musst Du Dir wohl keine Sorgen machen. Hat die Tante denn etwas geltend gemacht?

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@BASTI2011

Angeblich gab es ein Buch in dem Oma aufgeschrieben hat wenn sie jemanden Geld gegeben hat. Aber das wollte mir meine Tante nicht zeigen.

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@Andri123

Angeblich gab es ein Buch in dem Oma aufgeschrieben hat wenn sie jemanden Geld gegeben hat. Aber das wollte mir meine Tante nicht zeigen.

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@BASTI2011

Und was möchtest Du nun von uns wissen?

"Vielleicht kommt ein Schriftstück, vielleicht auch nicht, ich weiss auch nicht, was drinstehen wird, was soll ich tun"?

Nichts. Abwarten.

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Du rückst an die Stelle deines Vaters, sofern es kein Testament gab, seid ihr beide hälftigt Erbberechtigt.

Wenn es ein Testament gab, kommt es drauf an, ob jeder von euch mindest den Pflichtteil bekommt, über den Rest kann der Erblasser(deine Oma) frei verfügen und vermache wie sie es wünschte.

Und ja, wenn die nachweislichen Schenkungen an deinen Vater weniger wie 10 Jahre her sind, kann hier ein Pflichtteilsausgleich erfolgen, da du auch Erbe deines Vaters warst.

Erben sind die Kinder der Großmutter und Du trittst an die Stelle Deines Vaters.

Also Erben sind Du und Deine Tante gem. 3 1924 BGB zu gleichen Teilen.

Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre unterliegen ggf. dem Pflichtteilergänzungsanspruch.

Bei Schenkungen, oder besser Zahlungen an Deinen Vater kann es sich ja um alle möglichen 'Zahlungen gehandelt haben, für Aufwendungen im Zuge der Pflege.

Man müsste diese Zahlungen durchgehen. Du schreibst nichts zum Umfang.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Du hast mit den Geschenken an den Vater nichts zu tun. Es ist sehr häufig so dass derjenige der pflegt ab und zu was bekommt. Ich kannte einen Fall, da konnte der Sohn des Verstorbenen anhand der Kontoauszüge Banküberweisungen an Dritte nachweisen. Aber nur Vermutungen reichen nicht aus.