Diebstahl – die meistgelesenen Beiträge

Paket von DHL Packstation geklaut!?

Hallo zusammen,

Habe ein Artikel für exakt 275€ verkauft und es über die DHL Packstation versendet!

Das Paket habe ich gescannt und es öffnete sich das Fach. Als ich die Sendung eingelegt habe, lies sich das Fach nicht schließen!! Es öffnete sich sofort wieder, als ich es schließen wollte, ein Fehler im System??? Habe daraufhin mein Paket wieder herausgenommen und habe die Türe offen gelassen, da sie ja nicht zu ging!! Danach habe ich das Paket nochmal gescannt und es öffnete sich eine andere Türe. Diesmal lies sich das Fach schließen. Habe dann auch eingegeben, das ich die Sendung eingelegt habe. Habe dann noch einen Einlieferungsbeleg mit der Sendungsnummer angefordert. Nun ist seit Dienstag 1.12. um 5:31 Uhr der Status: Die Sendung wurde zum Weitertransport aus der Packstation entnommen. Dieser Status ist bis HEUTE unverändert!! Ich mache mir jetzt langsam sorgen, das die Packstation das Fach mit meinem versendeten Paket als ''Leer'' kennzeichnet und es jemand anderst mitgenommen hat bei dem sich das Fach öffnete (Geklaut)!!! Die Packstation muss ja einen Technischen Fehler gehabt haben, weil ja das erste Fach nicht zu ging. Nachher ist das Paket wirklich abhanden gekommen und ich werde womöglich als Lügner und Betrüger dargestellt!! Habe nur noch das Bild, wo ich das Paket in der Hand hatte mit der Lieferadresse und die Packstation im Hintergrund. Was könnte ich im Falle von Paketverlust in Packstation machen???

Danke im voraus!

Geld, Diebstahl, Recht

Diebstahl mit Waffe 244 bei H&M. Hilfe?

Vor etwa einem Monat gingen mein Sohn und ich zum H&M-Laden, um Geschenke für Freund zu kaufen. Da ich zuvor einen Streit mit meiner Familie hatte und psychisch labil war, war ich deprimiert nach đem Geburt, also habe ich die Etiketten der Kleidung, die ich kaufen wollte, abgenommen und sie in eine H&M-Tasche gesteckt. (Wert ca. 150 €). Aber dann habe ich sie nicht mit nach Hause genommen, sondern bin mit meinem Kind zum Kinderspielplatz im H&M Laden gegangen und habe die Tasche daneben gelassen. Das Personal bemerkte, dass die Kleidung immer noch teuer war, also bemerkten sie und erkannten, dass ich stahl. Als ich im Büro ankam, entschuldigte ich mich und erwartete eine Bezahlung, aber es war zu spät. Dann kam die Polizei und entdeckte, dass sich eine Schere im Kinderwagen befand (an diesem Tag wusste ich wirklich nicht, dass sich eine Schere im Kinderwagen meines Kindes befand) , also brachten sie mich und mein Kind zur Polizeiwache.

Hier liegt ein weiteres Problem vor: Ich habe meine korrekten Angaben gemacht (Name, Adresse,...). Doch als mir die Polizei den Bericht zur Unterschrift gab, stellte ich fest, dass die Polizei meinen Namen und meine Privatadresse völlig falsch geschrieben hatte. Ich sagte nichts, unterschrieb und ging nach Hause. Ich habe jetzt einen Anwalt kontaktiert, mache mir aber große Sorgen.

meine Frage lautet:

  1. weder ich wegen bewaffneten Einbruchs 244 angeklagt (weil ich nicht wusste, dass sich eine Schere im Kinderwagen befindet)?
  2. ist der falsche Name und die falsche Adresse im Protokoll meine Schuld, obwohl ich zuvor die richtigen Informationen angegeben habe?
  3. Wie hoch ist mein zu erwartendes Strafe? (Ich habe keine Vorstrafen und beschäftige mich zum ersten Mal mit dem Gesetz)?
  4. Kann ich eine Bewährungsstrafe bekommen?
  5. Werde ich danach abgeschoben? (Ich habe ein kleines Kind und es hat die deutsche Staatsangehörigkeit).

ich bin erst 25, bin ganz bereu und es tut mir wirklich leid. Ich hoffe, eine vollständige Antwort zu bekommen.

Diebstahl

DPD Paket wurde bei Abwesenheit angeblich an mich zugestellt?

Guten Tag Community,

ich sehe mich momentan mit folgendem Problem konfrontiert:

Ich habe vor einiger Zeit ein Paket bei dem Händler Gorillasport bestellt.

Dieses wurde diesen Freitag durch die DPD an mich zugestellt - oder sollte vielmehr an mich zugestellt worden sein. Denn ich bin bereits am Vortag zu meiner Familie in eine andere Stadt abgereist.

Da mir bewusst war, dass ich das Paket nicht entgegen nehmen können würde, wählte ich im online-Tracking zum einen die Option aus, das Paket nächsten Montag, den 13.12 zuzustellen, zum anderen besprach ich zur Absicherung mit einem guten Nachbarn, das Paket, falls es doch zugestellt wird, für mich abzuholen und in der Wohnung zu sichern.

Kurz um, wider Erwarten erhielt ich letzten Freitag per Mail die Mitteilung, dass das Paket an mich erfolgreich zugestellt wurde. Sobald ich diese Mail las, rief ich direkt bei dem Nachbarn an, dieses Paket so schnell wie möglich aus dem Treppenhaus (einzig möglicher Ablageort) abzuholen. Nur musste dieser mir leider mitteilen, dass kein Paket im Treppenhaus, Balkon oder so aufzufinden sei.

Schon bei der letzten Bestellung durch die DPD wurde das Paket ohne klingeln einfach im Treppenhaus abgeworfen und nur durch Zufall sah ich den Fahrer und konnte das Paket dann nehmen.

Das Problem dieses Mal ist, dass es sich um eine große Bestellung handelt (Artikelgewicht von 27kg) und unser Wohnhaus von jederman ohne Schlüssel einfach zugänglich ist. Ein so großes Paket ist durch die Glastüre sehr leicht zu sehen und binnen 5 Sekunden zu entwenden.

Ich habe mich bereits bei der DPD gemeldet und es wird nun eine Fahrerbefragung angefordert.

Gorillasport habe ich auch geschrieben, erhielt allerdings die Antwort, dass das Paket laut DPD zugestellt wurde, sowie: "Da man bei uns keine Liefertermine angeben kann muss der Fall weiter von DPD bearbeitet werden."

Wie soll ich in diesem Fall handeln? Ab wann sollte ich meinen Anwalt hinzuführen?

Grüße

Diebstahl, Recht, Schadensersatz

Dienstwagen Selbstbeteiligung bei Vandalismus/Einbruch?

Hallo Community, Ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen E-mail meines Arbeitgebers bekommen, in welchem er mir mitteilt:

Hallo (Arbeitnehmer)

ich habe die Rechnung von XXX Leasing zu der Selbstbeteiligung an deinem Einbruch/Diebstahl Schaden am Mietwagen erhalten.

Da sich der Schaden im privaten Umfeld ereignet hat, musst du für die Selbstbeteiligung aufkommen.

Somit gebe ich dir Bescheid, dass der Abzug der Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € mit der nächsten Lohnabrechnung erfolgt.

LG

XXX

Ist das Rechtens ? Ich bin von einer Firmenverantstaltung nach Hause/Freundin gefahren und habe mein Fahrzeug sachgemäß abgestellt. Nächsten Tag als ich zur Arbeit fahren wollte war es aufgebrochen und das Lenkrad entwendet.

Muss ich für die 500€ Selbstbeteiligung aufkommen ? Obwohl ich nicht fahrlässig gehandelt habe ?

Firmennutzungsvereinbarung : Nutzungsvertrag für Firmenfahrzeuge mit privater Nutzung

(7) Bei Unfällen auf Privatfahrten ist vom Mitarbeiter ein Entgelt von 500,00 € brutto bei Vollkaskoschäden, bzw. 150,- € brutto bei Teilkaskoschäden als Selbstbeteiligung zu entrichten.

§ VIII Haftung

Der gesamte Fuhrpark der (Firma) ist vollkaskoversichert.

Im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes haftet der Mitarbeiter dem Kaskoversicherer im Umfang von dessen Entschädigungsleistung gemäß § 67 VVG und gegenüber der Firma in voller Höhe der im Nutzungsvertrag unter § I (6) genannten Selbstbeteiligung.

Der Mitarbeiter haftet der (Firma) gegenüber auch für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen und als sogenannte Betriebsschäden von der Kaskoversicherung grundsätzlich ausgenommen sind, z.B. einem Motorschaden wegen ungenügendem Ölstand.

Ferner hat der Mitarbeiter die (Firma) von allen Haftpflichtansprüchen Dritter freizustellen, die wegen seines Verhaltens durch die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. Dies kommt u.a. in Betracht, wenn ein Unfall auf abgefahrene Reifen oder mangelhaften Fahrzeugzustand zurückzuführen ist, ferner, wenn eine Obliegenheit verletzt wird, die bei Eintritt des Versicherungsfalles vom Lenker des Fahrzeugs zu erfüllen gewesen wäre. Zu den Obliegenheitsverletzungen gehört z.B. Fahrerflucht, ungenügende Aufklärung des Versicherers über den Unfallhergang, keine oder unwahre Angaben über Alkoholgenuss, wenn hiernach gefragt wird.

Für die Dauer der privaten Nutzung des Fahrzeuges haftet der Mitarbeiter der (Firma) gegenüber grundsätzlich für alle Schäden am Fahrzeug, die von der Kaskoversicherung nicht erfasst werden. Bei Schäden, die über die Kaskoversicherung regulierbar sind, trägt der Mitarbeiter die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Meine Frage nun: Ist diese Regelung rechtmäßig? Ich habe gelesen das "Der AG soll erstmal begründen warum der AN für einen nicht von ihm verursachten Schaden an Firmeneigentum aufkommen soll.

Kratzer -auch mutwillige- gehören mit zum allgemeinen Betriebsrisiko eines Fahrzeugs, wenn der Urheber nicht ermittelt werden kann "

Ist das Rechtens?

Diebstahl, Dienstwagen, Versicherung, Selbstbeteiligung