Schwere Fall des diebstahls?

1 Antwort

Das kannst U einfach per Google feststellen:

§ 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls

(1) 1In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,

Aber eventuell gilt ja noch Jugendstrafrecht.

Eigentlich müsstet Ihr noch 1 Jahr oben drauf bekommen für Dummheit, denn wer ist schon so blöd und erzählt das auch noch.

Bezogen auf mein Fach (Steuerberatung) würde es ja bedeuten, dass ein Unternehmer der Steuern hinterzieht, dass auch noch erzählt. Aber ein Steuerhinterzieher erzählt jedem, dass ihn die Steuern die er zu zahlen hat, fast umbringen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung