Ich habe mit einer Freundin gekaut was jetzt😰?


30.04.2022, 16:58

Wir beide sind übrigens 14 geworden


30.04.2022, 17:04

Kann uns vllt auch einer sagen ob unsere Schule das mit bekommt weil die nach Schule und Klasse gefragt haben oder haben wir jetzt eine Strafakte und muss das ins Lebenslauf (auch wenn wir das jetzt noch nicht brauchen )


30.04.2022, 17:11

Kann und auch einer sagen wann die Anzeige weg geht ?


01.05.2022, 18:11

Haben der Polizei gesagt das jeder was aus dem Laden genommen hat aber ich habe nichts selbst aus dem Laden genommen ich habe meiner Freundin nur die Sachen gehen und sie hat sie dan in ihre Tasche getan und is raus gegangen also ich das bei mir ,, richtiges klauen?‘‘

3 Antworten

Also ich habe 12 Jahre im Einzelhandel gearbeitet und habe durchschnittlich alle 2 Tage mit minderjährigen zutun gehabt, die geklaut haben. Es lief so ab, dass die eine Strafe zahlen mussten bzw. die Eltern (ist aber je nach Geschäft anders geregelt) und die Anzeige natürlich und Hausverbot für 2 Jahre. Soweit ich weiß, kommt das als Vermerk in eine Strafakte, ob da später ab 18 was draus gemacht wird kann ich nicht sagen, aber die Anzeige habt ihr definitiv. Schule wird nicht informiert. Warum auch?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Is das aber nicht so das jugendliche kein Geld bezahlen müssen ? Also hab ich Gelsen und wie hoch is die ?

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@laura07

Die minderjährigen selber nicht, aber dafür die Eltern. Leider. Also bei Kaufland sind es 100 €. In anderen Geschäften ist der Betrag sicherlich anders. Wenn überhaupt. Wie gesagt, dass steht eigentlich in jeder Filiale / Geschäft in der Hausordnung. Schaue sonst mal im Netz nach, ob bei diesen Geschäften auch eine Strafe gezahlt werden muss

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Es lief so ab, dass die eine Strafe zahlen mussten bzw. die Eltern ...

Eine Vertragsstrafe. Die brauchen Minderjaehrige aber nicht zu zahlen und deren Eltern erst recht nicht. Wenn es dann trotzdem eine Anzeige gibt, macht es auch ueberhaupt keinen Sinn, die Vertragsstrafe freiwillig zu zahlen.

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@DerCAM

Schadenersatz und keine Vertragsstrafe. Ein Vertrag mit einem minderjährigen ist schon mal gar nicht möglich.
Beispiel: Person X klaut bei H&M eine Hose und um den Alarmmagnet zu entfernen wird die Hose beschädigt. H&M kann auf den Schadenersatz bestehen. Da der Dieb minderjährig ist, gibt es für den Dieb zwar nur eine Anzeige und Hausverbot (selbstverständlich), aber die Erziehungsberechtigten bekommen den Schreiben für den Schadenersatz Anspruch. Zivilrechtliche Angelegenheit. Denn: Wer vorsätzlich handelt wird bestraft. Ist ja nicht so, dass der Dieb vergessen hat, die Hose zu bezahlen.
"Zwischen dem 7. oder 10. und dem 18. Lebensjahr haften Kinder als beschränkt deliktsfähig nur, wenn sie aufgrund ihres Alters und ihrer Reife Einsicht in ihr Handeln hatten. Ein Beispiel: Ein normal entwickelter 16-Jähriger muss wissen, dass er eine Glasscheibe nicht als Fußballtor verwenden darf. Geht die Scheibe durch einen gezielten Schuss zu Bruch, muss der Jugendliche den Schaden ersetzen." Also der Dieb weiß, dass er eine Hose klaut und dies eine Straftat ist.
In deinem Fall @laura07: Kommt drauf an ob Ihr Wiederholungstäter seid? Habt ihr etwas Beschädigt? Was den Schadenersatz angeht, handelt jedes Geschäft nach eigenen Regeln.
Und nochmal: Also bei Kaufland sind es 100 €. In anderen Geschäften ist der Betrag sicherlich anders. Wenn überhaupt.

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@Memywe
Schadenersatz und keine Vertragsstrafe.

Urspruenglich hattest du aber ausdruecklich von einer Strafe geschrieben ("Es lief so ab, dass die eine Strafe zahlen mussten bzw. die Eltern") und nicht von Schadensersatz.

Wenn der Minderjaehrige mindestens 7 Jahre alt ist und einen Schaden anrichtet, kann er dafuer natuerlich haften. Voraussetzung ist aber natuerlich, dass ueberhaupt ein Schaden enstanden ist.

Damit haben dann aber die Eltern nichts zu tun (ausser sie zahlen den Schaden freiwillig).

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@DerCAM

Was ist denn eine Strafe? Schadenersatz. Oder andersrum: Was ist denn ein Schadenersatz? Strafe. Schadenersatz und Vertragsstrafe ist was ganz anderes. Na wenn du meinst, dass die Eltern nichts damit zutun haben :) Der Gesetzgeber sagt was anders.

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@Memywe
Was ist denn eine Strafe? Schadenersatz.

Du willst aber jetzt nicht wirklich sagen, dass du den Unterschied zwischen einer Strafe und Schadensersatz nicht kennst, oder? Eine Strafe verhaengt ein Gericht. Schadensersatz muss man leisten, wenn man einem anderen einen Schaden zugefuegt hat. Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht. Zwei voellig verschiedene Paar Schuhe!

Schadenersatz und  Vertragsstrafe ist was ganz anderes.

Tatsaechlich ist eine Vertragsstrafe durchaus eine Art des Schadensersatzes. Es ist eine zivilrechtliche Forderung, die sich nach einem Vertragsverstoss aus dem jeweiligen Vertrag ergibt. Sie wurde fuer den betreffenden Vertragsverstoss also vorher schon vereinbart und die Hoehe des Schadens muss dann nicht mehr nachgewiesen werden.

Die sog. "Fangpraemien", die Haendler von erwischten Ladendieben verlangen, sind ueblicherweise Vertragsstrafen und stehen in den AGB, die der Kunde mit dem Betreten des Ladens akzeptiert hat. Bei Minderjaehrigen funktioniert das aber nicht, weil diese solche AGB gar nicht wirksam anerkennen koennen.

Na wenn du meinst, dass die Eltern nichts damit zutun haben :) Der Gesetzgeber sagt was anders.

Wo sagt der Gesetzgeber was anderes? In welchem Gesetz und mit welchem Paragrafen? Wirst du ja beantworten koennen, wenn du das so behauptest.

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@DerCAM

AGB Betrifft einen Vertrag, du sagst es: "Bei Minderjaehrigen funktioniert das aber nicht, weil diese solche AGB gar nicht wirksam anerkennen koennen." Daher habe ich ausdrücklich geschrieben, Vertragsstrafe gilt nicht bei minderjährigen, sondern nennt sich Schadenersatz ZIVILRECHTLICH. Aus der Sicht eines Geschäftes ist dies eine Strafe. Wenn ich einem minderjährigen schreibe, dass diese eventuell eine Geld Strafe bekommen vom Geschäft, versteht die was ich geschrieben habe. Wenn ich aber anfange, du pass mal auf du bekommst laut §XY Abs. 1.1 zwar keine Strafe, aber zivilrechtlich steht dem Geschäft zu, von dir ein Schadenersatz zu verlangen bzw von deinen Eltern, weil du ja als beschränkt deliktsfähig eingestuft wirst laut §YX Abs. 2.4 BGB vorsätzlich gehandelt hast und und und. Da würde jede 14 jährige fragen "und jetzt". Sie wollte eine simple Antwort und die simple Antwort lautet:
Anzeige - Hausverbot - eventuell Schadenersatz
Fertig!
Wenn du dich für das Thema wirklich interessierst, dann empfehle ich dir das BGB bei Zeit und Langeweile mal zu lesen :) Dort bekommst du so einige Informationen

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@Memywe

Ist ja alles ganz gut und schoen. Wenn du von einer Strafe schreibst, tatsaechlich aber etwas ganz anderes meinst und ich das dann nicht erkannt habe, mag vielleicht an meinen mangelnden hellseherischen Faehigkeiten liegen.

Wieso nun aber die Eltern dafuer aufkommen muessen, hast du mir immer noch nicht erklaert.

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Könnte uns vllt einer sagen was jetzt alles mit uns passiert?

Abwarten und Tee trinken ..... es folgt eine Vorladung auf die Wache zur Anhörung .... dann wird der Vorgang ans Gericht weitergeleitet.

Nun kommt es darauf an - wie hoch war der Wert des Diebesgutes? Ersttat?

je nachdem wird das Verfahren eingestellt oder weiterverfolgt. Letzteres ..... endet es für Euch ( neben dem Ladenverbot und der vermutlich Fangprämie von DM ) mit eiigen Sozialstunden.

Warum den zu Wache noch mal wir habe doch alles gesagt was wir gemacht haben , ja es war das erste und LETZTE MAL

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Und warum Gericht die meinten das es an ein Staatsanwalt geht ?!

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Wie hoch das war weiß ich Nciht , is es aber auch klauen wenn ich meiner Freundin was geben habe und sie es aus dem Laden genommen ? Also ich hab nichts selber aus dem Laden raus genommen ?!

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kannst hier lesen was euch nun erwartet

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Leider trifft da nicht wirklich was auf uns zu :(

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@laura07

lese die Antworten und nicht die Fragen
Hier wird am Tag 10 mal rumgeheult
"Ich habe geklaut und will nicht ins Gefängnis, was soll ich machen?"
Hier ist ein Forum für Finanzfragen und nicht für irgendwelche Kinder die Klamotten klauen.

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@laura07

Aber sicher, denn für Euch gilt dasselbe Recht wie für all die anderen Langfinger.

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