Brille wurde aus einem Schließfach gestohlen?
Brille wurde aus einem Schließfach gestohlen. Das Schließfach war in einer keinen Sauna mit dem Hinweis, dass bei Benutzung keine Haftung besteht.
Ich habe noch die erweiterte Haushaltsversicherung bei der Allianz aus DDR-Zeiten. Habe ich bei meiner Versicherung Anspruch auf Schadenersatz?
3 Antworten
Dir sollte schon klar sein, das wenn ausschießlich die Brille gestohlen wurde, das völlig unglaubwürdig ist. Die Versicherung wird also einen Nachweis fordern. Ein Foto vom aufgebrochenem Schließfach würde ja reichen oder Bescheinigung des Sauna-Betreibers.
Kennen wir deinen Versicherungsvertrag?
Auch ohne den Hinweis gäbe es keine Haftung des Saunabetreibers.