Fahrrad Diebstahl? Strafe?
Hallo ich bin 15 Jahre alt und habe ein unabgeschlossenes Fahrrad einfach so mitgenommen. Der Besitzer hat es später wieder gefunden wie es an meinem Schloss angekettet war. Der Polizei habe ich gesagt mir habe jemand anderes das Fahrrad zum anschließen gegeben. Ich bin nicht vorbestraft und hatte noch nie was mit der Polizei zutun. Was kommt jetzt auf mich zu?
Damit meine Ich z.B Eintrag Ins Führungszeugniss / Geldstrafe / Freiheitsstrafe oder Sozialstunden
4 Antworten
das kommt auf den Wert des Gegenstandes an... danach unterscheidet man Diebstahl...schwerer Diebstahl...
sprich... war das ein altes Damenrad... oder ein Ebike für mehrere Tausend Euronen...
dann wars das mit Geldstrafe...bzw Sozialstunden...
für mich völlig unverständlich...liegt wohl an meiner 60erJahre Erziehung...kein Plan...
Strafverfahren wegen Diebstahl (§ 242 StGB), läuft im Jugendstrafrecht auf Sozialstunden hinaus, Anzahl liegt im Ermessen des Richters.
Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht.
habe ein unabgeschlossenes Fahrrad einfach so mitgenommen.
im Juristen Deutsch heißt das Diebstahl, und nun hast du eine Diebstahlsanzeige am Hacken.
was dabei raus kommt kann dir keiner sagen, das weiß nur der zuständige Staatsanwalt.
Ein Strafverfahren