Hausratversicherung: Diebstahl während Umzugs

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist wirklich eine interessante Frage.

Das vermutlich einzig Positive für Dich ist, dass eine Schadenmeldung nicht verspätet wäre. Man kann ja erst melden, wenn festgestellt. Allerdings könnte Dir Dein Hausratversicherer vorwerfen, dass Du nicht sofort die Ankunft des gesamten Hausrates, insbesondere der wertvollen Sachen überprüft hast.

Aber unabhängig davon, wirst Du hier wohl sehr schlechte, oder gar keine Karten haben.

Der Diebstahlschutz gilt für einen Zeitraum von 2 Monaten (meistens) für bei Wohnungen, sofern der Umzug dem Versicherer angezeigt wurde. Das heißt also: Nur in den Wohnungen. Alles was außerhalb der Wohnung passiert, geht risikomäßig auf den Frachtführer über. Also hättest Du die Prüfung "alles da?" bei Ankunft Deines Hausrates in der neuen Wohnung vornehmen müssen. Da Du das versäumt hast, ist der Diebstahl durch die Umzugshelfer (oder jemand anders) ja eine reine Vermutung. Aber auf Vermutungen wird nun einmal nichts gezahlt.

Deswegen im Endergebnis: Null Chance!

Entschuldige bitte, aber in der Hausratversicherung gibt es keinen Diebstahlschutz, auch nicht bei Umzug! (Ausnahme ggf. Fahrräder)

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@mig112

Bei mir ist komischerweise, ohne besonderen Antrag, Einbruchdiebstahl mitversichert.

Mein Kommentar bezieht sich auf diesen Passus. Der Fragesteller müsste nämlich genau das nachweisen. Und da kann ihm eben, wie von mir und ihm geschrieben, nicht gelingen.

Die Nichtzuständigkeit des Hausratversicherers während des Transportes geht m. M. nach aus meinem Kommentar eindeutig hervor.

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@gammoncrack

Deine Antwort kommt ja zu dem korrekten Fazit. Aber Diebstahl ist versicherungstechnisch ungleich Einbruchdiebstahl; und genau hier ist der Ansatzpunkt für eine Hausratpolice:

Da man bei der Polizei die (versicherungsrechtlich vorgeschriebene) ED-Anzeige nicht erstatten kann, ist auch eine Meldung an den Hausratversicherer entbehrlich.

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@mig112

Du hast ja Recht.

Aber natürlich hätte er bei Entdeckung des "Verlustes" sofort die Polizei informieren können, die dann wohl letztlich festgestellt hätte, dass keine Einbruchspuren vorhanden sind. Das hätte aber allein deswegen an einer Ablehnung des Versicherers nichts geändert.

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Im Bekanntenkreis hatten wir einen ähnlichen Fall und ich weiß, dass der Diebstahl nur durch die Hausratversicherung abgesichert war, weil diese vorher über den Umzug informiert wurde.

Beide Adressen mussten angegeben werden, da die Versicherung kurzzeitig für beide Wohnungen galt.

Allerdings mussten die Bekannten nachweisen, dass der Diebstahl in einer von beiden Wohnungen stattfand, denn während des Transportes war die Hausratversicherung außer Kraft.

Da in Deinem Fall nicht nachgewiesen werden kann, wo der Diebstahl geschah, sieht die Versicherung wohl keinen Grund zur Schadensregulierung und die Spedition wird sich der Sache auch nicht annehmen, da niemand bemerkt hat, dass sich der Verlust während des Transportes ereignete.

Mal sehen, was die Profis sagen, aber ich, sehe da einfach völlig schwarz.

Die Hausrat wird sagen, dass die Ausrüstung vermutlich während des Umzuges geklaut wurde und damit die Versicherung des Umzugsunternehmers zuständig ist.

Der Umzugsunternehmer (und dessen Versicherung) werden sagen, weil die Mitarbeiter das sagen, die Ausrüstung wurde ordnungsgemäß in den Keller gebracht wurde.

Aus meiner Sicht, keine Chance.

Die Beweislage ist mehr als dürftig. Da müßte man schon das Diebesgut wieder finden um den Dieb dingfest machen zu können.

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@Snooopy155

:-)))

Ich denke, dass der Fragesteller damit sehr einverstanden wäre. Ihm würde vermutlich das Dingfestmachen seiner Fotoausrüstung ausreichen.

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@Snooopy155

FBI, CIA und MI5 ermitteln schon. Leider bisher ohne Erfolg. Offenbar das perfekte Verbrechen!

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@Privatier59

Da hast Du leider die falschen Leute dran gesetzt.

Der Mossad hätte das Problem schon gelöst.

Du hättest Deine Ausrüstung und die Diebe hätte man zum letzten mal beim Fische füttern zwischen Tunesien und Lamdusa gesehen.

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