Zum 2.mal geklaut (Minderjährig) gefährdet meine zukunft?

2 Antworten

Rechtlich wird von Diebstahl über bzw unter 50 Euronen Sachwert entschieden von der Strafe aus.

Heisst...ist es leichter oder schwerer Diebstahl?

Naja, zunächst mal müssen Sie abwarten, ob der Laden überhaupt Strafanzeige erstattet. Das ist zwar wahrscheinlich, aber nicht zwingend.

Sie werden dann einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen, wo Sie sich zu der Tat äußern können. Es gibt da mehrere Felder zum ankreuzen (ist nicht in jedem Bundesland völlig identisch)

Ankreuzen sollten Sie:

1. Ich gebe die Tat zu

2. Mit Erledigung im Strafbefehlsverfahren bin/wäre ich einverstanden

3. Mit einer Einstellung nach § 153a StPO bin/wäre ich einverstanden

Dann gibt es auch noch ein "Freitextfeld" wo sie halt in eigenen Worten was schreiben können, also beteuern, dass es Ihnen leid tut und nicht wieder vorkommen wird. Ferner können Sie dort darum bitten, eine Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO in Erwägung zu ziehen (also, dass die Staatsanwaltschaft das in Erwägung ziehen möge). Sinn kann es auch machen das Netto-Einkommen anzugeben, denn daran wird die Strafe oder Auflage berechnet. Ob es Sinn macht, kommt drauf an, ob es eher hoch oder eher niedrig ist.

Darauf -eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage- wird es wahrscheinlich auch hinauslaufen. Für eine Einstellung ohne Auflage wird der Schaden (Preis der Waren) wohl etwas zu hoch sein. Für eine Verurteilung zu einer Geldstrafe bei einem Ersttäter wohl zu niedrig. Aber ausgeschlossen ist eine Verurteilung zu einer Geldstrafe auch nicht. Die würde sich dann wahrscheinlich im Bereich 15-20 Tagessätze bewegen.

Nö, das nicht unbedingt!

Nun wird die Schule wohl prüfen, wann und was dort in der Vergangenheit alles abhanden gekommen ist, auch bei den Mitschülern.

Und ob Du damit was zu tun haben könntest.

Aber man wird Dir vermutlich eh nichts nachweisen können.

Stehe zu dem Mist und bessere dich, dann wird auch alles wieder gut.