Hausverbot in einem Einkaufcentrum. Ist aber dort in einem Laden angestellt.?

Arbeiter der Mann bei dir im Laden ? und hat er bei dir Hausverbot ?

Nein ich frage für einen Kollegen.

5 Antworten

Selber schon im Bekanntenkreis gesehen. Da ging die ganze Sache volgendermaßen aus.

Der Center Inhaber erteilte die Erlaubnis, dass der AN einen direkten Weg zu seiner Arbeitsstelle nehmen darf. Nach der Arbeit musste der AN auch auf direktem Weg das Center wieder verlassen.
An freien Tagen oder weit vor, bzw nach der Arbeit durfte der AN nicht im Center sein er durfte auch nicht während der Pause in anderen Läden shoppen gehen oder so. Im Grunde, rein zur Arbeit danach direkt raus und sonst Hausverbot.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

M. E. kann der Betreiber des Einkaufscenters den Mitarbeitern seiner Mieter nicht den direkten Weg zu der jeweiligen Arbeitsstätte verbieten. Das wäre aber im Zweifelsfall gerichtlich auszudiskutieren.

M. E. sollte der Chef deines Bekannten (?) mal das Gespräch mit dem Betreiber des Einkaufscenters suchen zwecks pragmatischer Lösung der Situation. Das ist besser, als gleich die Gesetzeskeule rauszuholen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Das werde ich morgen auch Versuchen! Nur möchte ich gerne für alle Situationen gewappnet sein.

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Es würde vermutlich der Arbeitgeber nicht mal eine rechtswirksame Kündigung aussprechen können. Obwohl das wohl von ihm erwartet wird, seitens des Center-managements?

Und ich als AG würde das auch versuchen/rechtlich prüfen lassen.

Wenn ich bei Aldi arbeite und beim 800m entfernten Lidl klaue, tangiert das mein Arbeitsverhältnis bei Aldi natürlich nicht. Aber wenn ich als Angestellter Zugang zu gemeinschaftlichen Schliessanlagen eines Einkaufzentrums habe, natürlich schon.

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Wenn der Besitzer von der Mall ein Hausverbot ausspricht. Aber die Person die Hausverbot hat trotzdem in die Mall gehen würde so wäre Das Hausfriedensbruch nach § Absatz 1 StGB im Strafgesetzbuch

Woher ich das weiß:Recherche

Ja das ist mir klar. Aber das ist nicht die Frage. Sie lautet muss ich die Person den weg zum Arbeitsplatz gewähren oder nicht. Ja ich habe Hausrecht.

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Also Hausverbot ist Hausverbot also eigentlich muss der Typ von der Mall nicht gestatten, die Mall zu betreten, aber man könnte mal einen Anwalt um Rat fragen wie sowas gerichtlich aussieht.

Na wenn das Centermanagement davon erfährt, dass die Person da in einem anderen Laden arbeitet, dann wird das der AG bald erfahren und die Person bekommt vermutlich dann eh die Kündigung.

Wer lässt schon gerne Ladendiebe in seinem Laden arbeiten.

Der Arbeitgeber weiß es.

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@Linguano80

Der Person muss der Weg zur Arbeitsstelle ermöglicht werden, ja!

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@Alarm67

Meine ich auch. Aber ich finde da kein Gesetzes Text.

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