Ist es Diebstahl, wenn meine ex-Freundin meine Sachen nach der Trennung verkauft?

3 Antworten

Na den Ring hast Du ja wohl verschenkt, das Eigentum an diesem aufgegeben.

Mit diesem hast Du also nichts mehr zu tun, die Ex kann damit machen, was sie will!

Dokumente:

Schriftlich und nachweisbar (Einwurfeinschreiben, Quittung gut aufbewahren) eine per festen Datum benannte Frist setzen. Mind. 7 Tage sollte diese betragen, besser 14 Tage.

Hierin forderst Du letztmalig zur Herausgabe der Sachen/Dokumente auf und verlangst einen Termin für die Abholung.

Weise in diesem Schreiben gleich darauf hin, dass Du den Vorgang mit Fristablauf an einem Anwalt übergibst. Dessen Kosten haben die dann auch zu tragen (Verzugskosten).

Also den Ring könnte er schon unter Umständen gem. §1301 BGB zurückfordern. Ob sich die Mühe für 150€ lohnt ist aber fraglich

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@Kttk85

Er ist wohl eine SIE! 😁😎

Daran habe ich zuerst auch gedacht, aber dazu fehlen wichtige Informationen!

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@Alarm67

Stimmt Sie ist wohl richtig. Und die Angaben sind wirklich ungenau. Und selbst wenn es möglich wäre ist es den Aufwand wohl nicht wert.

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Ich verstehe deine Frage nicht.

Warum möchtest du den Ring haben?

Als Andenken, wegen hohem Materialwert?

Also als Andenken blockiert dich das eher für einen Neubeginn,und reich wirst du

an dem Ring auch nicht.

Ich würde sagen, geschenkt ist geschenkt, lass es gut sein, ansonsten würde ich das abhaken oder das persönliche Gespräch suchen, wenn du da alle paar Wochen schreibst, liest das irgendwann keiner mehr, weil es mehr nervt.

Also lass den Ring Ring sein, womöglich liegt er irgendwo von einer Brücke geworfen irgendwo auf einem Seeboden.

Was die Dokumente anbelangt, würde ich freundlich bei den Eltern anfragen, wenn du da freundlich bist und nicht ausfallend wirst, wirst du deine Dokumente da wieder bekommen.

Ich habe alle wichtigen Dokumente gescannt aufm USB Stick, solltest du auch machen.

Also du machst dir zuviele Gedanken...einen Ring wieder zurück zu bekommen, ist ja genauso, als wenn ich meine Ex nach vielen Jahren meine Kaffeemaschine etcetc wiederbekommen möchte, weil ich sie mal bezahlt hatte... schlicht, es interessiert da niemanden mehr und ist völlig unwichtig.

Hol dir von den Eltern deine Dokumente, und lass Ring Ring sein...alles gute dir...

Das ist eine Holschuld, keine Bringeschuld.

Du hättest also einen Termin zur Abholung bei ihnen machen müssen um deine Sachen wieder zu bekommen. Sie sind nicht verpflichtet dir deine Sachen zu bringen oder zu Schicken.

Nach mehr als 6 Monaten darf deine Ex deine Sachen veräußern um davon anteilige Lagerkosten zu begleichen, das restliche Geld ist dir allerdings auszuhändigen.

Der Ring ist eine Zweckschenkung, Zweckschenkungen können zurückgefordert werden, wenn der Schenkungsgrund entfällt. Bei einem Verlobungsring ist das entsprechend die spätere Heirat. Aber die 150 € solltest du in den Wind schreiben, wichtiger ist es, deine Papiere zurück zu bekommen.