Gibt es bei Stafverfahren eine Prozesskostenhilfe?

2 Antworten

Nein! Die Prozesskostenhilfe wird aussschließlich Klägern gewährt, die ohne PKH ihre Rechte nicht durchsetzen könnten, in Sozial- bzw. Arbeitsgerichtsverfahren oder anderen Zivilangelegenheiten. In Strafverfahren sind dies dann ausschließlich die Nebenkläger.

Damit deine Bekannte nicht ohne anwaltliche Vertretung bleibt, wird ihr ein Pflichtverteidiger zugeordnet, wenn sie sich keinen anderen Anwalt leisten kann.

Meine (ungefragte) Meinung: Wer sich beim Klauen erwischen läßt, sollte es auch sportlich zugeben (und nicht noch die Allgemeinheit für seine Dummheit und Ungeschicklichkeit durch Beantragung von staatliche Hilfe "bestehlen" wollen).