Minijob- kann ich weiterhin über die Familienversicherung mitversichert bleiben, wenn ich die Verdienstgrenze überschreiten?

2 Antworten

Du musst zwei Sachen unterscheiden.

  1. den Minijob. wenn Du die Minijobgrenze mehr als zweimal pro Jahr überschreistest und/oder die Jahresgrenze von 6.672,- wird DEine Anstellung zu einer Sozialversicherungspflichtigen Anstellung.
  2. Wenn Du die Minijobgrenze überschreitest, musst Du eigene Krankenversicherungsbeiträge zahlen, egal ob normaler Jobber, oder Student, Schüler usw.

Das kannst Du, auch die studenten KV bei der Versicherung machen, bei der die Famileinversicherung besteht, was einfacher ist, wenn Du in die Familiebnversicherung zurück fällst, weil die Änderung nicht mehr besteht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ab Januar 2025 kannst Du bis zu einer Einkommensgrenze von 556 Euro als Minijobber als bis zu 25-jähriger Studierender beitragsfrei in der Familienversicherung eines Elternteiles bleiben.

Als Werkstudent musst Du sobald Du dieses Einkommen übersteigst eine studentische KV abschließen.