Werkstudent - 20 h pro Woche oder 80 pro Monat?

3 Antworten

Sie gelten als ordentlich Studierender, wenn Sie Ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend für Ihr Studium aufwenden. Das heißt, Ihre Beschäftigung darf gegenüber Ihrem Studium nur eine untergeordnete Rolle spielen. Ihr Arbeitgeber prüft dies anhand der wöchentlichen Arbeitszeit. Ihr Verdienst spielt hierbei keine Rolle.

Sie sind ordentlich Studierender, wenn

  • Sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und
  • die wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden nur durch befristete Mehrarbeit in den Abend- und Nachtstunden, am Wochenende oder in den Semesterferien überschreiten.

Wenn Sie die 20-Stunden-Grenze unbefristet überschreiten, sind Sie kein ordentlich Studierender.

Quelle: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/03_studenten/node.html

Üben Sie während Ihres Studiums im Laufe eines Jahres (nicht Kalenderjahres) mehrmals Beschäftigungen mit einer Mehrarbeit oberhalb von 20 Wochenstunden in den Abend- und Nachtstunden, am Wochenende oder in den Semesterferien aus, sind diese zusammenzurechnen. Sie sind dann noch ordentlich Studierender, wenn Sie im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage) mit dieser erhöhten Arbeitszeit arbeiten.

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Hey Mido,

ich kann dir leider keinen Paragrafen nennen, weiß aber aus Erfahrung das die 20h pro Woche gelten. Dein Arbeitgeber muss den Versicherungen etc. beweisen können das du in keiner Woche über die 20h gekommen bist.

Vllt ist dein Arbeitgeber kulant und man kann persönlich ein leicht davon Abweichende Vereinbarung treffen.

Grüße Simon

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

vielen Dank Psimon, das hilft mir sehr

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Im Endeffekt geht es ....

um die durchschnittlich zulässigen Arbeitsstunden

durchschnittlich 20 Stunden pro Woche bedeuten auf den Monatsdurchschnitt betrachtet übrigens 4,34 * 20 = 86,8 Stunden im Monat.