Muss ich, als Rentner oder kann ich warten bis das Finazamt auffordert.

2 Antworten

Wenn Deine Rente seit vor 2005 läuft ist der steuerplichtige anteil 50 %.

1.400 * 12 sind 16.800 Euro, davon 50 % sind 8.400,-. Davon geht der Altersentlastungsbtrag ab. damit liegst Du unter dem Grundfreibetrag. Also ncihts abgeben udn warten, es kann keine Steuer rauskommen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich würde Dir raten, die Sache bei Deinem Steuerberater abzuklären, ob Du mit Deiner Rente und evtl. Nebenverdiensten (Miete, Pacht, Zins) steuerpflichtig bist, denn wenn ja, dann bist Du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Auf die Aufforderung vom Finanzamt würde ich nicht warten, da riskierst Du vielleicht eine Strafe.