Fernbeziehung- lassen sich die Fahrtkosten von der Steuer absetzen?

1 Antwort

Das ist jetzt eine Frage der Definition.

Im ersten Teil der Frage hätte ich gesagt nein, denn wenn man sich gegenseitig besucht, dann ist es Privatvergnügen.

Aber dann wurde die gemeinsame Wohnung genannt. Ist das jetzt eine Dritte Wohnung, oder die Wohnung von einem von beiden und der andere hat eine Wohnung in der Nähe der Arbeit?

Die Zweitwohnung des einen könnte dann die doppelte Haushaltsführung sein udn durch steuerlich abzugsfähig. Damit auch die Wochenendheimfahrten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986