kann ein Skilehrer Kosten für Skiausrüstung als Werbungskosten bei Steuer unterbringen?

1 Antwort

Das kommt darauf an, ob die eventuelle private Nutzung von untergeordneter Bedeutung ist.

Damit entfällt der Abzug fast immer bei nebenberuflichen Sportlehrern (Ski´lehrer, Tennislehrer, Goldflehrer).

Bei haupberuflichen kann man ab der Zweitausrüstung immer abziehen. Meist aber eben auch schon die Erstausrüstung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986