Sonderkündigungsrecht bei der Krankenversicherung?

2 Antworten

Vermutlich musst Du die Abmeldungsbestätigung vorlegen. Von einer Kündigungsfrist würde ich in dem Fall nicht ausgehen.

Aber bei den meisten Krankenkassen kann man auch anrufen.

Du bist immer nur dann Mitglied in der GKV, wenn du in Deutschland sozialversicherungspflichtiges Einkommen beziehst. Willst du ins Ausland umziehen und den Job hier behalten? Dann hast du als sogenannter Grenzgänger verschiedene Möglichkeiten. Wenn du den Job in Deutschland aufgibst, endet nach spätestens 1 Monat auch deine Krankenversicherung. Du wirst dann automatisch vom Arbeitgeber abgemeldet und brauchst nichts weiter zu tun.

und wie ist es wenn man keinen Job hat und nur die Beiträge freiwillig zahlt (freiwillige Versicherung)? Danke

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Nein. Seit einigen Jahren gibt es die Pflichtversicherung. Man ist also automatisch versichert, auch ohne Einkommen. Dadurch können sich hohe Schulden ansammeln.

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@Andri123

er muss sich abmelden. Geht mit anmeldebestätigung in einem 3. Staat.

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