Krankengeld Anhörung?

2 Antworten

Die Überzahlung des KD vom 29.Tag Deiner Betriebszugehörigkeit bis zum Xten Oktober wirst Du selbstverständlich zurückzahlen müssen. Du hättest gut daran getan, wenn Du diese Art der "Doppelzahlung umgehend an Deine KK weitergemeldet hättest ( "Bereicherungsverbot" ).

Nach meiner Auffassung besteht weiterhin Anspruch auf KG, da dem Anschein nach durchgehende Attestierung einer Krankheit vorliegt und wohl auch lückenlos gemeldet wurde.

Ja das steht außer Frage. Da habe ich einen Fehler gemacht. Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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@AnonymeEnte

Die TK hat auch einen Fehler gemacht, die hat damals nicht richtig den Anspruch geprüft.

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Die Krankenkasse beabsichtigt, einen Bescheid rückwirkend für den genannten Zeitraum aufzuheben. Bevor sie das tut, muss sie Dir Gelegenheit geben, Stellung dazu zu nehmen ("Anhörung").

Insbesondere muss sie Dir die Gelegenheit geben, Gründe vorzutragen, die gegen diese Aufhebung sprechen. Deshalb wirst Du gebeten,dann zu antworten.

Wenn die Rückforderung auch aus Deiner Sicht gerechtfertigt ist, musst Du Dich gar nicht äussern. Dann wird nach Ablauf der Frist der Bescheid für die Zeit vom 29.8. bis 9.10. aufgehoben und das Krankengeld für diesen Zeitraum zurückgefordert.

Mehr steht da nicht. Kein Vorwurf, keine Androhung von Sanktionen, alles okay.

Für Dich musst Du nochmal klären, ob der Arbeitgeber nicht nur für September Lohn gezahlt hat, sondern auch für 29.9. bis 9.10.22. Denn darauf hast Du Anspruch.