Grundsicherung Antrag wurde abgelehnt nach über 6 Monate "Bearbeitungszeit", weil die person in der Zeit gestorben ist. Ist das normal?

3 Antworten

Wenn Frau X Anspruch hatte, dann erlischt der nicht durch ihren Tod.

--> Klage

Bei mir war es so, dass meine Frau eine Woche nach ihrem Tod eine EU-Rente sowie Pflegestufe 2 bewilligt bekam - jeweils für ungefähr ein halbes Jahr rückwirkend.

Der Anspruch erstreckt sich dann auf die Erben. In mir war es leider so, dass alle das Erbe ausgeschlagen haben und damit konnten wir letztlich unsere Forderung gegen Renten- und Pflegekasse gepflegt in den Schornstein schreiben.

Hallo,

das ist ein Fall für den Anwalt. 🤨Die Behörde lässt sich mit der Bearbeitung Zeit.

...... Patient tot - Geld gespart !

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sozialrecht-verlust-der-ansprueche-auf-sozialhilfe-mit-dem-tod_110579.html

....es wird Unterstützung von Anwälten für Sozialversicherungsrecht angeraten.

Vielen Dank für den Link!
Anwalt wurde schon kontaktiert und mal schauen, wie es nächste Woche weitergeht.

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@Pneuma

Aber wie geschrieben, ein Anwalt der sich mit Sozialrecht auskennt, ansonsten ist es wenig erfolgversprechend.

🙏👏 ...... das Ergebnis wäre auch für uns interessant zu wissen um anderen Usern mit ähnlicher Frage gezielt helfen zu können.

Toi, toi, toi erst einmal !!! 🙋‍♀️

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Mal gaaanz kurz nachdenken - wer sollte einen Bescheid bekommen und wer hat jetzt noch Bedarf?

Die Krankenkasse und der Vermieter kontaktieren den Sohn andauernd damit er diese Kosten von der Mutter bezahlt. Da sie darauf Recht hatte, sollte es rückwirkend gelten, oder nicht?

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@Pneuma

Eben. Und wenn weder der Sachbearbeiter noch sein Vorgesetzter dieser Rechtsauffassung folgen, scheint Klage geboten. Als Mitglied eines Sozialverbands, des VdK oder SoVD, bekommt man Beratung, Hilfe und einen Top Anwalt.

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@Pneuma

So ist zumindest das allgemeine Rechtsempfinden !

Ich denke auch.....hat lt. Überprüfung seinerzeit ein Anspruch bestanden, müsste zumindest bis zum Tod dieser Sozialhilfebedarf auch nachträglich gezahlt werden. Die Kosten sind schließlich aufgrund Mittellosigkeit zu Lebzeiten entstanden weshalb der Hilfeantrag seinerzeit gestellt wurde.

Ein RA sollte helfen, viel Glück !

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