Kleingewerbe + Minijob ( haushaltscheck) von 270 €?

1 Antwort

Die Steuer für den Minijob zahlt der Arbeitgeber über den Haushaltsscheck.

Mit der Krankenversicherung kann es ein Problem geben, denn vermutlich wird bei einem Umsatz von 800,- Euro Dein Gewinn über 175,- Euro sein (270,- Minijob, Gesamtgrenze 445,- also bleiben für die Selbständigkeit 175,-). Damit wäre eine eigene Krankenversicherung nötig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sunny555 
Fragesteller
 22.02.2019, 11:44

Also hat es für mich steuerlich kein Nachteil?? Auch nicht für das Kleinunternehmen ?

Und wenn mein Gewinn nur bei 100 € liegt ?

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wfwbinder  22.02.2019, 12:28
@sunny555

Für Dein Unternehmen kann eine weitere Beschäftigung keinen steuerlichen Nachteil haben, an dem Unternehmen ändert sich ja nichts.

Wenn Dein Gewinn die 175,- Euro nicht überschreitet (immer aufs Jahr gerechnet, also 2.100,- pro Jahr), dann wird auch ein eigener Krankenkassenbeitrag nicht zu zahlen sein.

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sunny555 
Fragesteller
 22.02.2019, 13:09

okay , dann kann ich eigendlich diesen Job annehmen als Haushaltshilfe ohne für mich Nachteile zu haben .

Noch eine Frage vielleicht können sie mir da auch helfen , in dem Anmeldebogen für den Haushaltsscheck steht bei Angaben zu Haushaltshilfe :

übt eine weitere Beschäftigung mit mehr als 450 Euro monatlich aus

damit müsste doch mein Gewinn oder ein weiterer Job gemeint sein , sehe ich das richtig? Oder wie ist das zu verstehen? Das Formular kann man ja wunderbar im Internet lesen. Und dieser Punkt hat mich dann etwas verwirrt.

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sunny555 
Fragesteller
 22.02.2019, 13:25
@sunny555

gleich noch eine Frage , wie sieht es mit den Rentenbeiträgen aus ? Ist es richtig das ich dann ca 38 € bezahlen müsste ? Wird das monatlich gemacht oder bei der Steuerklärung vom Finanzamt als Nachzahlung gemacht?

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wfwbinder  22.02.2019, 13:38
@sunny555
damit müsste doch mein Gewinn oder ein weiterer Job gemeint sein

Damit ist nur eine abhängige Beschäftigung nach den Regeln des 450,- Euro Jobs gemein.

Der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit hat damit nichts zu tun.

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wfwbinder  22.02.2019, 13:43
@sunny555
Ist es richtig das ich dann ca 38 € bezahlen müsste ?

Das wird monatlich abgerechnet. Es hat mit der Einkommensteuererklärung nichts zu tun, außer, das die Beiträge abzugsfähig sind.

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sunny555 
Fragesteller
 22.02.2019, 13:52

Okay da waren meine Zweifel was das Kleinunternehmen angeht unbegründet.

Kann man sich von der ZAhlung des Rentenbeitrages befreien lassen? Wenn ja unter welchen Vorraussetzungen?

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sunny555 
Fragesteller
 22.02.2019, 14:40
@wfwbinder

der Minijob wäre in einem privaten Haushalt , also nicht gewerblich

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sunny555 
Fragesteller
 22.02.2019, 14:44
@sunny555

war ein Missverständnis , alles gut und danke für die Geduld

Privater HAushalt bis 400 ist Rentenversicherungsfrei , habe ich jetzt auch gesehen

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