Paypal Käufer droht mit Anzeige?

Hallo,

folgendes Szenario, ich Verkaufe über eBay Kleinanzeigen einen Regler (knapp 68€), gezahlt wird mit Paypal. Dem Käufer passt die ware nicht da sie laut seiner Aussage nicht funktioniert, auf den Bildern die die er schickt ist das ding zerfetzt ( Kabel ausgerissen und Gehäuse aufgebrochen). War bei mir nicht so, er fordert sofort aggressiv und unfreundlich sein Geld zurück ,droht typisch mit anzeige und leitet daraufhin Käuferschutz bei Paypal ein ,ich liefer alle Informationen und er schickt mir das ding wieder zurück. Nach über einem Monat bekomme ich jetzt diese Mail von Paypal :

„Dieser Fall wurde zu Ihren Gunsten

entschieden, da der Käufer die geforderten

Informationen nicht vorlegen konnte.

Dieser Fall wurde geschlossen. Wir

empfehlen Ihnen trotzdem, gemeinsam

mit dem Käufer eine Lösung zu finden.

Mögliche einbehaltene Transaktionen

wurden freigegeben.“

Beschädigte Ware und Geld sind nun bei mir und er meldet sich erneut und will das gesamte geld inklusive Versand wieder haben sonst droht er malwieder mit einer Anzeige.Kann ich ihm alle Handlung verweigern da er Paypal nicht geliefert hat? oder reicht es den Regler erneut zu versenden da ich ihm natürlich nur ungerne das Geld zurückzahle, nachdem er ihn mit großer Wahrscheinlichkeit selbst beschädigt hat.

Gruß

Geld, paypal, Strafrecht, Zahlungsverkehr, Anzeige, Rücksendung, ebay Kleinanzeigen, Betrug oder nicht
Bitcoin: Schlafen Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Politik schon wieder?

1.  Der Bitcoin ist keine Währung

  • Er ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, niemand ist verpflichtet ihn schuldbefreiend anzunehmen.
  • Starke Preisschwankungen machen ihn als Wertmaßstab und Recheneinheit ungeeignet.
  • Anders als Banknoten oder Gold, eignen sich Bitcoins nicht als Wertaufbewahrungsmittel.

 2.  Der Bitcoin bringt keinen Nutzen

  • Es gibt für ihn keinen Verwendungszweck, für den eine richtige Währung auf dem eigenen Konto und mit Banknoten und Münzen nicht in jeder Hinsicht viel besser wäre.
  • Im Zahlungsverkehr ist der Bitcoin ist kompliziert und teuer. Zwischen seinen Kauf- und Verkaufskursen klafft eine Differenz von 0,75%.

3.  Der Bitcoin bietet keine Sicherheit

  • Er hat keinen inneren Wert, sondern nur einen Preis. Ob der sich durch Angebot und Nachfrage bildet oder durch Marktmanipulationen ist unkontrollierbar.
  • Für Guthaben in Bitcoins gibt keine Einlagensicherung und auch keine Haftung durch ein finanzstarkes Unternehmen.
  • Im Code der Blockchain ist angeblich festgelegt, dass maximal 21 Millionen der Bitcoins ausgegeben werden können. Ob das eingehalten wird kann niemand überprüfen. Sicher ist aber, dass diejenigen unbekannten Personen, welche den Code geschrieben haben, diesen bei Bedarf auch ändern können.
  • Die Anzahl der ausgegebenen Coins und damit auch deren Preisfindung wird, anders als bei Banknoten klassischer Währungen, von niemandem reguliert oder kontrolliert – von keiner Zentralbank, keinem Staat und keinem Unternehmen. Alles ist anonym.
  • Strom- bzw. Internetausfall oder Hackerangriffe auf die Blockchain  –  und die Bitcoins sind weg.

 4.  Der Bitcoin verursacht große wirtschaftliche Schäden.

  • Das Schürfen und die Aufrechterhaltung des Bitcoin-Systems verbrauchen pro Jahr etwa 144 Terawattstunden Strom. Das entspricht etwa dem Stromverbrauch der Niederlande.
  • Der für den Bitcoin verwendete Strom könnte zum Umwelt- und Klimaschutz auch nützlich verwendet werden.
  • Der Bitcoin ist ein Werkzeug der organisierten Kriminalität.
  • Unbedarfte Kleinanleger werden mit Bitcoin-Spekulationen um ihre Ersparnisse gebracht.  
  • Wer anderen Bitcoins zur Anlage empfiehlt oder als Zahlungsmittel akzeptiert ist entweder kriminell oder bodenlos dumm.
  • Es gibt keine seriösen Anbieter von Bitcoin-Dienstleistungen.

 In dieser Angelegenheit schlafen Finanzaufsichtsbehörden, Zentralbanken, Staatsanwaltschaften und die Politik, deren gesetzliche Aufgaben der Anlegerschutz und die Kriminalitätsbekämpfung sein sollten, ebenso wie in den Fällen Wirecard, Phoenix Kapitaldienst und Flowtex. Warum wohl??

Albert Einstein: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Geldanlage, Börsenhandel, Währung, Zahlungsverkehr
Kann ich mit einem Schufa-Basisscore von 94,25 % einen Dispositionskredit bekommen?

Guten Tag,

vor kurzem habe ich ein neues Girokonto bei der Consors eröffnet. Darüber soll künftig mein gesamter Zahlungsverkehr laufen. Mich hat etwas stutzig gemacht, dass ich nicht sofort einen Dispositionskredit erhalten habe, obwohl ich diesen mit beantragt hatte. Naja jetzt habe ich mir mal eine Schufa auskunft geben lassen und ich habe einen Basisscore von 94,25% was laut tabelle ein zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko bedeutet.

Ist das nun schlecht oder nicht?

In der Auskunft stehen nur allgemeine Dinge wie Girokonto, Abschluss eines Kreditkarten und Handyvertrages. Also nichts negatives. Ich weiß auch gar nicht wieso ich ein erhöhtes Risiko darstellen sollte, da ich Beamter bin und monatlich ein gutes und gesichertes Einkommen habe.

Kann dieser Score einen Dispositionskredit behindern? Nicht dass ich ihn unbedingt brauche, aber er soll eben als Sicherheit dienen.... Bei Consors habe ich angefragt und eine Standardrückmeldung bekommen. Sollte ich nicht direkt nach Kontoeröffnung einen Dispo erhalten kann ich diesen nach dreimaligem Gehaltseingang beantragen. Ich mache mir jetzt etwas sorgen, dass meine SCHUFA das behindert, obwohl nichts negatives drin steht und ich daher auch nicht weiß wie dieser Score zustande kommt.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Liebe Grüße

Franke

Bank, Dispo, Finanzen, Girokonto, Hilfe, Kredit, rechnung, Schufa, Zahlungsverkehr
Überweisung auf richtiges Konto einfach verschwunden, ist das möglich ?

Habe gestern erfahren das eine Überweisung in Höhe von 1460 Euro vor ca. 2 1/2 Jahren (Juni 2010, kurz nach dem Tod unseres Vaters) nicht auf das Nachlasskonto meines Vaters eingegangen ist.
Zwei gleichartige Überweisungen im Januar 2010 und März 2010 sind aber in gleicher Höhe auf dem Konto erschienen.
Ich habe das Zielkonto mit dem überweisenden Unternehmen 5mal gegengecheckt, die elektronische Überweisung wurde richtig an die Bank übermittelt, auf dem Kontoauszug des Absenders steht die richtige Kontonummer und BLZ, denoch ist auf dem Konto meines Vaters nichts angekommen.
Die Bank meines Vaters hat mir auf Nachfrage erzählt das evtl. die Kontonr. falsch geschrieben wurde oder die Überweisung zuürckging, was ja nicht stimmt und zurückgegangen ist die Überweisung auch nicht.
Der Witz ist das im März 2010 ein Abteilungsleiter dieser Bank wegen sehr geschickt versteckter Unterschlagungen entlassen wurde (tatsächlich passiert).
Ich frage mich jetzt ob man als Bankangestellter Möglichkeiten hat Überweisungen so abzufangen das es weder der Absender noch der Empfänger, der entlassene Bankangestellte hat ja meinen Vater betreut und kannte einige seiner Geldanlagen, besonders diese, wo die Überweisung nicht angekündigt wurde.
Ist so etwas möglcih ?
Kann man da nicht Anspruch auf Schadensersatz ?
Auf meinem Girokonto musste ich ja fast ein ganzes Jahr den Dispo nutzen.

Überweisung, Zahlungsverkehr

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