Titulierte Forderung nicht rechtens?

Ich habe vor 2 Jahren einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Ich dachte das Inkassobüro ist im Recht. So ließ ich dann den Titel auf mich zukommen.

Dann habe ich erst Mitte diesen Jahres wieder von dem Inkassobüro gehört und wollte mal etwas genauer wissen um was es dabei eigentlich ging.

Ich habe dann schriftlich die Vollmacht, eine Kopie des Titels und die Forderungsaufstellung angefordert. Dies habe ich auch bekommen.

Nun bin ich bei der Vollmacht etwas stutzig. Es handelt sich um eine wirklich schlechte Kopie. Über den Titel "Vollmacht" wurde einfach mein Name (ohne Adresse usw.) in Arial eingefügt. Mein Name hebt sich deutlich von der sonst so schlechten Kopie ab. Mein Name wurde einfach im nachhinein eingefügt.

In der Vollmacht steht nicht meine Adresse und auch nicht um welche Forderung es geht. Dort steht:

Die Vollmacht erstreckt sich auf:

  1. zur Prozessführung (u.a. nach §§81 ff.ZPO) einschließlich der Befugnis zu Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen
  2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller;
  3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einsweiligen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen)

Darunter noch ein dicker Text "Die Vollmacht gilt für alle Instanzen...." usw.

Das klingt für mich irgendwie als wäre die Vollmacht für etwas ganz anderem ausgestellt worden aber nicht für meine Forderung.

Jetzt ist der Titel schon da. Kann ich noch irgendwie Widerspruch gegen den Titel einlegen oder Klagen?

Gläubiger, Inkasso, Recht, Forderung, Vollmacht, Vollstreckungsbescheid
Auskunft gegenüber Erben

Eine Tante meiner Frau hat sich in den letzten zwei Jahren vor dem Ableben ihres Bruders um ihn bekümmert. Seine Kinder, insbesondere eine Tochter, mit der er zeitlebends in einem Haushalt wohnte, haben ihn verwahrlosen lassen. Auf Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle verzichten. Die Tante konnte es nicht weiter mit ansehen und hat zuerst seine Wohnsituation verbessert (Zimmer und Wäsche gereinigt) und ihm eine tägliche Mahlzeit gebracht. Um die Kosten zu regeln erhielt die Tante eine Vollmacht u. a. auch über seine Konten. Dabei stellte sie heilloses Durcheinander fest (die Tochter hatte Vollmacht bis dahin) und die Konten wurden von der Tante geordnet. Etwas später wurde der Bruder mehrfach so krank, dass er jeweils ins Krankenhaus musste. Die Tante regelte alles, vom neuen Schlafanzug bis zur Schmutzwäsche. Die Tochter besuchte ihren Vater nicht einmal, auch später nicht. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt musste der Bruder in ein Pflegeheim. Die Schwester regelte alles. Nachdem der Bruder gestorben war und die Kinder keine Anzeichen machten sich um die Beerdigung zu kümmern, regelte das die Tante. Jetzt nachdem etwa ein Jahr vergangen ist, fordert die Tocher Auskünfte und Darlegung der Finanzen bzw. stellt Forderungen bzw. unterstellt, dass noch Vermögen vom Vater da wäre. Bei der Tante handelt es sich um eine einfache Frau, von Buchführung hat sie keine Ahnung. Belege für die großen Posten sind vorhanden aber nicht für Leibwäsche, Lebensmittel, usw. Meine Frage lautet nun: Muss die Tante sich überhaupt gegenüber der Tochter ihres Bruders rechtfertigen und wenn "Ja", für welchen Zeitraum. Muss die Tante am Ende für Kosten die sie nicht belegen kann, selbst aufkommen? Danke, neffe

erbrecht, Erbschaft, Vollmacht
Vollmacht übers Wertpapierdepot der Eltern - rechtliches Problem der Vermögensverwaltung?

Hallo,

ich habe (im Auftrag meiner Eltern) eine Vollmacht über deren Wertpapierdepot bekommen, das heißt, ich kaufe und verkaufe für diese in deren Auftrag auch Wertpapiere und überwache das Depot bzw. die Anlagen.

Das ganze ist bei einer online-Bank, wo die Kunden ihre Entscheidungen bezüglich Käufe und Verkäufe selbst tätigen und sich selbständig die Informationen einholen.

-> Ich würde dann quasi Kauf- und Verkaufentscheidungen und Mit-Beratung für meine Eltern machen (in deren Auftrag), zum Teil abgesprochen, zum Teil habe ich da sehr freie Hand weil klar ist was die Anlageziele sind und welche Risiken eingegangen werden dürfen. Sie meinen ich könne das viel besser als sie selbst und ich könne das auch besser als die Bank, wo sie vorher immer waren und nicht mehr hin wollen. Sie selber wollen und können sich nicht mehr so tief damit beschäftigen um das selbst zu machen (Anlageprodukte, Information) und sie wollen auch keinen Fremden (außerhalb der Familie) da mehr dran rumfuhrwerkeln lassen.

Nun ist es aber so: Ich bin kein zugelassener Vermögensverwalter. Ich habe zwar eine Ausbildung im Bereich Finanzen und Wirtschaft und mich privat auch sehr in die Thematik Wertpapiere eingearbeitet, aber im Grunde habe ich nur die Vollmacht über deren Depot und Konten.

Bringt mich dieser Sachverhalt in rechtliche Schwierigkeiten? (Mit einer Vollmacht selbständig Kauf- und Verkaufentscheidungen für andere übernehmen, und diese quasi vorher zu "beraten")

Das ganze spielt sich wirklich nur im engsten innerfamiliären Rahmen ab unter 3 Personen und ich bekomme da auch keine Vergütung dafür. Ich habe auch nicht vor noch weitere "Kundschaft" an Land zu ziehen.

VG, Mogli

Wertpapiere, Familie, Investment, Vermögensverwaltung, Vollmacht, Wertpapierdepot
Fam. kasse verlangt von volljährigem Kind Vollmacht der Eltern, um den Schriftverkehr zu übernehmen

Hallo,

folgende Frage: Ein Kumpel von mir ist mittlerweile 22 und bekommt Kindergeld, da er in der Ausbildung ist. Bisher lief der Schriftverkehr zw Familienkasse und Eltern des Kindes. Da diese aber nun das Interesse verlieren, und der Familienkasse keine Auskunft mehr geben wollen, die aber benötigt wird, hat der Sohn einfach unter Angabe des Sachverhalts und Kindergeldnummer an die Familienkasse geschrieben. Auch seine Adresse hat er notiert.

Das Antwortschreiben der Familienkasse ging nun aber wieder an die Eltern, mit der Begründnung, dass das (volljährige!!) Kind eine Vollmacht benötigen würde, um als Ansprechpartner der Familienkasse zu gelten...

Das alles verwirrt mich sehr, da ich, als ich Kindergeld über 18 Jahre bekommen habe, alles selbst geklärt habe. Sogar die monatlichen Überweisungen gingen direkt an mich.

Das Problem ist, dass die Eltern nun sauer sind und einerseits nicht wollen, dass das Kind das selber abklrät (da die Familienkasse sich ja an die Eltern wendet), andererseits wollen sie nicht nicht darum kümmern....

Gitb es keinen $ der besagt, dass ein volljähriges Kind sich nicht selber um diese Angelegenheit kümmern darf. Letztenendes stellt sich ein solcher Sachverhalt für mich sehr undverständlich und verstörend dar, da die eigtl. gesetzlich verankerte Vollverantwortung ab 18 Jahren nicht greift..

Danke für eure Antworten.

Kindergeld, Familienkasse, Vollmacht, Kindergeldkasse

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