Unverheiratetes Paar: Eigentumsanteil des Partners an gemeinsamer Immobilie abkaufen?

Vor 8 Jahren haben mein Lebensgefährte und ich eine gemeinsame Immobilie zur Eigennutzung erworben, im Grundbuch stehen wir beide mit gleichen Anteilen. Nun steht die Trennung bevor und wir sind uns einig dass ich die Wohnung übernehme, also seinen Eigentumsanteil abkaufen werde. Wir haben zu gleichen Teilen Eigenkapital miteingebracht und auch die Finanzierungsraten sowie Sondertilgungen jeweils zu gleichen Teilen erbracht. Die Finanzierung bestand aus 2 Darlehen, von dem eines bereits vollständig getilgt ist, das andere wird aktuell noch bedient und würde, Zustimmung der Bank vorausgesetzt, künftig von mir alleine übernommen werden.

Zum einfachen rechnen hier die Eckdaten, gerundet:

Kaufpreis 200.000,-

Kreditrestschuld 60.000,-

Im Streitfall wäre ja der Verkehrswert, also der aktuell zu erzielende Verkaufspreis abzüglich noch offener Restschuld relevant. Sein Anliegen ist jedoch nur, jeden Euro wiederzubekommen, den er in den Kauf und die Finanzierung gesteckt hat, inkl. Kaufnebenkosten wären das bis dato ca. 75.000,-

Ich verzichte auf die Möglichkeit, rückwirkend für die letzten 8 Jahre Miete vom ihm einzufordern, im Gegenzug berücksichtigen wir aber auch den Wertzuwachs der Immobilie seit Kaufdatum nicht. Den ich konservativ auf 250.000-275.000 schätzen würde.

Dazu habe ich jetzt folgende Fragen:

-         Ist unsere Herangehensweise „vernünftig“? (ich weiß dass das eine sehr subjektive Einschätzung erfordert, mich interessiert es jedoch einfach auch dahingehend ob wir etwas entscheidendes, finanzielles außer Acht lassen. Mir ist z.B. bewusst dass ich erneut Kaufnebenkosten für seinen Anteil aufbringen muss (da unverheiratet).

-         Liegt es -sofern Einigkeit besteht- komplett in unserer Entscheidung, welchen Betrag wir festsetzen, und teilen wir diesen dann schlicht und einfach dem Notar mit?

-         Welche Dinge gilt es noch zu berücksichtigen oder zu beachten? (evtl. auch steuerlich?)

 

 Danke fürs Lesen bis hierher und vielen Dank im Vorfeld für alle Antworten/Tipps/Hinweise.

Liebe Grüße,

Sabine

Finanzierung, Immobilien, notar, Trennung, Auszahlung
Gibt es eine Frist, bis wann ein Gründerkredit ausgezahlt werden muss nach erfolgter Vertragsunterschrift?

Hallo Ihr Lieben :) !

Folgende Situation: Ich mache mich aktuell im Franchise selbstständig und habe in diesem Kontext erfolgreich einen Gründerkredit (Summe im mittleren fünfstelligen Bereich) beantragt; die entsprechenden Verträge sind auch beidseitig unterschrieben. Rechtlich gesehen muss der Kredit nun ausgezahlt werden.

Allerdings zögert die Bank den Prozess gefühlt doch sehr stark hinaus. Nicht falsch verstehen: Ich sehe absolut ein, dass dort aktuell vermutlich Viele überlastet sind. Allerdings war schon der Beantragungsprozess geradezu durchzogen von Verzögerungen, teils widersprüchlichen Aussagen und Nachforderungen von Unterlagen, von denen eigentlich klar hätte sein müssen, dass sie nicht einfach so zu beschaffen oder in Teilen sogar geheim sind.

Tja, hat irgendwie alles geklappt. Wahrscheinlich bin ich nur paranoid, ich habe sowas noch nie vorher gemacht. Und nein, ich unterstelle niemandem bewusst böse Absichten oder Ähnliches. Vermutlich ist es Überarbeitung. Aber ich brauche langsam Ergebnisse.

Daher die Frage: Gibt es - ganz, ganz, ganz prinzipiell - irgendeine Frist, bis wann ein Gründerkredit nach Unterschrift seitens beider Parteien durch die Bank ausgezahlt werden muss? Im Vertrag steht keine, das mal vorab.

Lieben Dank :) !

Bank, Geschäftskonto, selbstständig, Selbstständigkeit, Unternehmen, Vertrag, Vertragsrecht, Auszahlung
Arbeit Insolvent kein Gehalt?

Hey, ich habe mir einen nebenjob gesucht und gefunden. Dieser Job war so unglaublich wichtig. Also Lebenswichtig.

Zu mir ich bin 26, bekomme Aufstiegsbafög 960 Euro. Habe festausgaben ca. 850 Euro. Deshalb der nebenjob.

Nun sind die insolvent Schulden mir ca. 1500 Euro. Ich war vorher schon im minus. Habe Geld beim Arbeitsamt beantragt die Schulden mir wenn ich die Zahlungen bekomme 2000 Euro. Ich bin 1500 Euro im dispo. Ich breche meine Umschulung aus diesen Gründen nun auch ab. Die Krankenkasse schickt Mahnung weil der nebenjob kein Gehalt bezahlt und ich sitze hier hab auch kein Geld mehr für sprit um auf die Arbeit zu gehen. Darf ich die Arbeit verweigern?

Es ist ein ambulanter pflegedienst dieser sagt nun ich muss mit meinem privatauto fahren. Ich hab ja aber kein Geld. Alle bekommen kein Gehalt ausgezahlt aber wird verlangt und verlangt. Was tue ich nun? Kündigen? Dann bekomme ich eine drei Monate sperre beim jobcenter. Einfach warten? Bis ich verhungere? Das jobcenter angerufen und drück gemacht habe ich ebenfalls. Von denen kommen Aussagen wie:it is what it is. Dann müssen sie halt da mal durch. Ich hab so 0,0 Geld. Freunde kaufen mir seit Monaten per Paypal essen. Das ist doch kein Dauerzustand. Der pflegedienst bietet mir eine vollzeit Stelle an. Doch ich verdiene da ja zurzeit nichts.

Kann man nichts tun? Muss ich jetzt warten und bangen und hoffen..

arbeitgeber, arbeitsrecht, gehalt, Hartz IV, Insolvenz, jobcenter, Auszahlung
Aldi Süd Überstunden auszahlen Werkstudent / stud. Aushilfe?

Hallo liebe Community (und hoffentlich [ehem.] KollegInnen).
Ich arbeite seit einigen Monaten bei Aldi als Verkäufer als Werkstudent. Habe einen Festvertrag bei 940 € pro Monat bei 15 Std./Woche (also 60 pro Monat).

Da ich aber konstant 10-20 Std. pro Monat mehr leiste, diese aber nur auf mein Stundenkonto verbucht werden, bin ich etwas ratlos, da bei VT-Abschluss mir erklärt wurde, dass die Mehrstunden bis zu 80/Monat (weil Werkstudent) ausgezahlt werden würden und es sich um den Grundfaktor erhöht (also 940 € : 60 Std. x die beliebige Stundenzahl).

Jetzt habe ich auch bei anderen hier gelesen, dass auf Überstunden viele Steuern bezahlt werden würden? Das würde erstens überhaupt kein Sinn ergeben und sich für mich als komplett nachteilig erweisen, da ich doch bis 80 pro Monat so arbeiten darf und 192 Std./Monat in der Vorlesungsfreien Zeit.

Dies würde sich für mich komplett nachteilig erweisen, wenn ich auf alle Stunden, die ich über mein Grundgehalt erhalte, mehr Abzüge als 9,35 % - 15 % (lediglich Lohnsteuer+Kirchensteuer) hätte.

Hat hier wer Erfahrungen gemacht, weil er selbst als Verkäufer Teilzeit (mit Studienbescheinigung) bei Aldi arbeitet(e)?

Würde hier um Erfahrung bitten, da ich angst habe, jetzt in der Vorlesungsfreien Zeit nicht ansatzweise soviel Netto herauszubekommen, wie ich es in anderen Jobs kannte (trotz niedrigeren Stundenlohn).
LG

Steuern, Werkstudent, Auszahlung, Überstunden
Auszahlung Wohnrecht bei vorausgegangener Erbfolge?
  • Hallo, brauchen Hilfe bei folgender Frage:

Meine Schwiegermutter hat in unserem Haus lebenslanges Wohnrecht. Seid dem Tod meines Schwiegervaters, hat sich ihr Verhalten aber stark geändert und sie setzt uns stark unter Druck.

Offizielle Schätzung von Haus und Grundstück 220000€ vor 7 Jahren. Haus alt (1891) und stark renovierungsbedürftig

Auflagen des Vertrages:

  • sofortiger Ausgleichsbetrag 102 000€ an den Bruder
  • Bruder bekommt zusätzlich 500qm Gartenland überschrieben
  • Lebenslanges, kostenloses Wohnungsrecht der Eltern (Mutter war 64 Jahre alt)
  • Das Wohnungsrecht der Eltern ist in einem Teil des alten Hauses und in einem neuen behindertengerechten Anbau. Der Anbau ist vom Übernehmer zu errichten und zu bezahlen ( Kosten 70000€)
  • wohnrecht abgesichert durch Rückerlass, Haus darf weder verkauft, verschenkt oder belastet werden
  • wohnwert wurde auf 4800€ jährlich festgelegt?

Wir denken sehr familiär. Deshalb auch nur kurz zur Unterschrift zum Notar und keinen Kopf gemacht.

Sind nicht gerade reich. Die Kosten der Hypothek von 170000€ gerade tragbar. Anbau für Eltern fertig, alles neu und schön. Unser Bereich ein Häufchen Elend! Egal, wird schon. Finanziell kein großer Spielraum, das nötigste machen wird schon eng.

Mündliche Zusage der Eltern (sehr gute Rente), wir helfen. Sie tragen offiziell nur die Nebenkosten in Höhe von 200€.

Vater stirbt 1Jahr später.

Mutter verändert sich extrem. Egal was kommt nur Ignorant und gemein. Wir sind unendlich traurig über diese Situation, aber ändern können wir es nicht.

Die Eltern haben sich als gegenseitige Erben eingesetzt und dann später beide Kinder zu gleichen Teilen.

Abstand ist hier für alle leider das Beste.

Mutter will Grundbuch befreien von allen Lasten wenn:

wir ihr über Notar bestätigen, das sie monatlich 400€ Mietzuschuss bis zum Lebensende garantieren mit irgendeiner Bankbürgschaft abgesichert

oder wenn wir verkaufen eine Summe auszahlen 400€ monatlich bis Lebensende + die Wertsteigerung des Hauses seid Überlassung?

Das können wir nicht! Wir haben ja auch noch die Kosten des Anbaus und die Auszahlung des Bruders an der Backe.

Sonst blockiert sie alles und es wird für uns nicht mehr lustig. Sie möchte ihre Altersvorsorge (ihrer Ansicht) das Wohnrecht wieder.

Wir möchten eine faire Lösung. Ohne Benachteiligung für jemanden. Was müssen wir ihr zahlen? Sind verzweifelt. Sie redet kaum noch ein Wort mit uns und wenn ist es nicht nett. Die Kinder leiden extrem.

Immobilien, Auszahlung
Es geht um die Auszahlung& Schuldhaftentlassung des Ex Mannes , es gibt bereits Notar Tetmin, kann er parallel verkaufen & die Barauszahlung erzwingen?

Mein Ex Mann hat erhebliche Schulden sowohl bei der UV Kasse in köln & dem jobcenter in Mayen Die UV Kasse hat vor 14 Tagen Auszahlungs Verbot erteilt & der Pfändungs & Überweisungs Beschluss folgen, sowie der Titel über die Summe von 20K, Beim Jobcenter sind es knapp 12K . Außerdem gibt es Haftbefehl wegen nicht geleisteten Zahlung ans Gericht/Strafzahlung, Schmerzensgeld an mich & die Prozess & Anwaltskosten wegen versuchten Todschlags an meiner Person & nicht erscheinen zur EV wegen dieser Kosten

Wir besitzen gemeinsam eine Immobilie jeweils zum 1/2 Anteil welche er auch immer als seine Sicherheit nimmt & alle Zahlungen seiner Schulden hinauszögert mit der Aussage das er eine Auszahlung seiner Haushälfte von mir erwartet!

Das ich ihm den 1/2 Anteil unserer gemeinsamen Immobilie abkaufen möchte ist richtig, allerdings stimmt er die letzten 3 Jahre nicht zu & verlangt immer wieder andere Summen. Ich bleibe gleich mit meinem Angebot von 100K & habe zur Beweisführung meines Angebotes auch extra ein Gutachten machen lassen. Mein Ex hat zu Trennungszeiten immer wieder nur abgelehnt & mit der ZwangsTeilungsversteigerung gedroht welche zum Glück erst nach Scheidung möglich ist aber durch Zwangsscheidung im März 2019 stellte er dann den Antrag. Ich habe die Zwangsversteigerung abwenden können bis 12/2020

Nun nimmt mein Ex doch die 100K & hat mir auch eine juristische Vereinbarung welche die Bank wollte unterschrieben .

ich zahle ihm 100K, wenn er im Gegenzug aus dem Grundbuch ausgetragen wird, zusätzlich wird er aus der Schuldhaft fürs Haus entlassen, allerdings werden vor Auszahlung der Summe die noch offenen Schulden in Mayen ca 12K & die Schulden bei Gericht (vers Todschlag) & 1K anteilige Notarkosten abgezogen, verbleiben laut juristischen Vereinbarung ca85.500€ !

Er besteht auf Barzahlung & droht sonst an jemand anderen zu verkaufen! Mein Problem ist das die Schulden der UV Kasse nach der Vereinbarung vom Amtsgericht verschickt wurden & somit nicht in dieser Vereinbarung sind! Er denkt diese deshalb nicht bezahlen zu müssen! Da es Zahlungsverbot von der Stadt aufgrund dessen gibt, er aber trotzdem diese 20K von seinen restl ca 85500€ abziehen lassen muss, aber ich glaube das er deshalb dann den Notar ohne Verkauf an mich verlassen würde!

Die Notarin hat bereits eine Vorauszahlung von 2K von mir

b) kann er mich zur Barauszahlung zwingen ? Denn das ist auch eine Auflage von ihm

c) da wir in Verhandlungen sind , gibt es kein verbot parallel zu verkaufen?

d) §1365 darin steht das der Mitbesitzer nicht über den gemeinsame Besitz im ganzen verfügen darf, wenn es das einzige Vermögen darstellt! Bedeutet das im umkehrschluss über den eigenen Anteil darf ohne! Zustimmung vom Miteigentümer verfügt werden?Außerdem wenn diese Immobilie das einzige gemeinsame Vermögen darstellt er es nicht zur Versteigerung bringen dürfte, bedeutet das die Zwangsversteigerung unzulässig war?

Ich musste kürzen,erläutere gerne mehr & freue mich über jeden guten Tipp

Auszahlung
Versicherungsleistung nach Scheidung

Also ich und mein Ex-Mann hatten eine Unfallversicherung. Er war versicherte Person und ich auch.

In der Trennungsphase stürzte ich schwer, so dass mein linker Arm stark eingesschränkt ist. Nun ist es zur Auszahlung der Invaliditätsleistung gekommen (auf sein Konto) (inzwischen sind wir aber schon geschieden).

Kann er Ansprüche an dem Geld stellen?? Er meinte lt. seinem Anwalt, würde ihm im Falle eines Prozesses, den er gewinnen wird, die Hälfte zustehen??

Jetzt habe ich hier aber einen Artikel gefunden, wo dies bzgl. der Unfallversicherung aber wiederlegt wird: "Ist auch der andere Ehegatte namentlich mitversichert, endet sein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer ihn wieder aus dem Vertrag herausnehmen lässt. Für den Regelfall besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderen Mitversicherten („der Versicherte“) ein Treueverhältnis, aufgrund dessen der Versicherungsnehmer die Leistungen der Versicherung an den mitversicherten weiterzuleiten hat. (Es sind aber Ausnahmekonstellationen denkbar). Auch hier gilt: im konkreten Fall muss anwaltlicher Rat eingeholt werden."

Wie sieht das jetzt rechtlich so aus?? Steht Ihm was zu?? Wenn ja wieviel?? Würde er einen Prozess zu seinen Gunsten gewinnen??

Bin auf Arbeitssuche, aber werde leider immer abgelehnt, sogar das Arbeitsamt weigert sich mich mit diesem Arm zu vermitteln :-( (Erhalte aber auch keine Leistung vom Arbeitsamt).

Könnt Ihr mir da Auskinft geben??

anspruch, scheidung, unfall, Unfallversicherung, Auszahlung

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