Auszahlung Wohnrecht bei vorausgegangener Erbfolge?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr habt Euch damals über den Tisch ziehen lassen (dafür reicht Kopfrechnen) und nun diese Probleme. So etwas kann man leider nicht nach verhandeln, sondern eben nur sehen, was günstig wäre.

Erstmal das Problem mit den unlogischen Punkten:

oder wenn wir verkaufen eine Summe auszahlen 400€ monatlich bis Lebensende + die Wertsteigerung des Hauses seid Überlassung?

Woher weiß die Dame denn, wie lange sie noch leben wird? Theoretisch, wenn ihr morgen verkaufen würdet, wie sollten die 400 Euro monatlich bis zum Lebensende berechnet werden?

Aber nach der Komikeinlage mal ernsthaft weiter:

Jahreswert des Wohnrechts 4800,- Euro. Das waren (nur auf die Mutter bezogen) vor 7 Jahren, ein Wert von:

4.800,- * 12,783 (damalige Tabelle) = 61.358,40 Euro

heute, 7 Jahres später noch

4.800,- * 10,851 = 52.084,80 Euro.

Das die Wertsteigerung auch noch zu einer Erhöhung der Entschädigung führen soll, ist ja Quatsch, denn Ihr habt es vor 7 Jahren bekommen und ab da alle Lasten gezahlt. Außerdem habt Ihr das Haus überzahlt, oder anders, der Bruder ist viel besser weggekommen.

220.000,-- Hauswert

102.000,-- Auszahlung an den Bruder

61.358,40 Wert Wohnrecht

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56.641,60 Euro war der Wert der Schenkung an Euch

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Ihr habt dazu auch noch für 70.000,- eine altengerechte/behindertengerechte Wohnung errichtet.

Wenn ich in der Situation wäre, würde ich versuchen folgendes hinzubekommen:

  1. Sie zieht aus
  2. Sie bekommt die 400,- mtl.
  3. Absicherung erfolgt im Grundbuch (das würde ich versuchen so zu verkaufen, dass sie dadurch ja merken würde, wenn es verkauft wird). Die Absicherung geht damit sowieso im Rang hinter die Bank.

So wie Du es beschreibst, könnte man die Wohnung entweder für mehr als 400,- vermieten, oder aber ihr zieht selbst ein und renoviert Eure jetzige Wohnung und vermietet die dann, um die 400,- Euro zu kompensieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Andri123  12.08.2021, 18:45

Ja, die Auszahlung an den Bruder war ungefähr 20.000,-€ zu hoch (220.000 Verkehrswert minus 62.000 für das Wohnrecht durch 2 wäre angemessen gewesen, also ca. 80.000). Das war der hauptsächliche Fehler.

Die Nennung des Wohnwertes im Notarvertrag hat ja auch keine Substanz und dient eher der Berechnung der Notargebühr/Schenkungssteuer. Aber vermutlich wäre der Kaltmietwert inzwischen höher.

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LuQu2003 
Fragesteller
 12.08.2021, 18:47

Vielen Dank für diese gründliche Information, muß mich da erst mal mit beschäftigen, um das überhaupt zu verstehen.

Ja, wir sind wohl Schafe gewesen. Haben eben vertraut, ist doch Familie und der Notar wusste ja auch, das die Verteilung gerecht gemacht werden soll. Da hätte ja dann eigentlich der Wert des Wohnrechtes mit einbezogen werden müssen🤔 Ich glaube auch kaum, das das alles so wirklich beabsichtigt war, zumindest möchte ich den Glauben daran nicht verlieren. Der Bruder kann ja auch nichts dafür. Außerdem sind gut 50000€ (Das Grundstück des Bruders ist ja auch noch für ihn dabei gewesen) Geschenk ja auch noch viel Geld, da soll man sich nicht beschweren.

Der Ärger und Unfrieden ist viel schlimmer, als das Geld.

Vermieten - das muß dann wohl sein. Mit unserer Einstellung kann sich da jeder Mieter freuen. Haben davon ja auch gar keine Ahnung. Da werden wir uns dann aber fachliche Hilfe suchen!

Vielen Dank noch einmal!

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LuQu2003 
Fragesteller
 12.08.2021, 18:58

Von welcher Tabelle (Berechnung des Wohnrechtes) ist denn hier die Rede 12,783?? Entschuldigt meine Unwissenheit!

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wfwbinder  12.08.2021, 19:22
@LuQu2003

Es gibt eine Tabelle des Bundesministers für Finanzen, die für die Bewertung im Steuerrecht maßgeblich ist. Der Notar hätte die auch zu Rate ziehen sollen, weil sie zwar nicht zwingend angewendet werden muss, aber die Verwendung doch allgemein üblich ist.

Der Vervielfältiger von 12.783 im Jahr 2014 beinhaltet die damalige Lebenserwartung einer Frau von 64 Jahren und der Verzinsung eines Betrages von 400,- Euro monatlich bis zum Lebensende.

Das die Tabelle laufend angepasst wird (geänderte Lebenserwartung) kann man daran sehen, dass für eine Frau von 64, nun wegen der höheren Lebenserwartung der Vervielfältiger 12.914 wäre.

Aus meiner Sicht wirkt der damalige Vertrag mit heißer Nadelgestrickt und schlampig gemacht, zumindest von den Werten her.

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LuQu2003 
Fragesteller
 12.08.2021, 21:43
@wfwbinder

Ah - so langsam bekomme ich Durchsicht und begreife.

Die so detaillierten Antworten von Ihnen sind einfach klasse. Vielen Dank dafür und das sie sich solche Mühe geben zu erklären.

Ändern können wir ja nichts mehr dran, aber wir wissen jetzt bevor wir Verträge unterzeichnen, erst mal genauestens alles prüfen zu lassen und zu verstehen. Schade, das man nicht einmal innerhalb der Familie noch sicher sein kann. Nichts mehr mit Handschlag und gegenseitigem Vertrauen. Wir werden jetzt noch einmal mit einem Anwalt klären, wie wir jetzt die Forderungen mit geringstem Schaden auf unserer Seite in den Griff bekommen. Der Tip mit der Absicherung im Grundbuch ist in meinem Kopf, da mach ich mich jetzt schlau.

Vielen, vielen Dank!

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Wenn Sie auszieht, dann steht ihr ein Ausgleich zu, der Ausgleich erfolgt in der Höhe, für was Ihr ihren Bereich Kalt vermieten könntet. Sie verlangt 400 €, das währe zu prüfen, ob ihr Wohnbereich 400 € bei Vermietung hergibt.

Und wenn das Gerechtfertigt ist, dann zahlt. Und wenn die Kaltmiete für das Objekt höher währ, dann freut euch.

Wenn ihr dort einziehen wollt, könnt ihr den Bereich, den ihr derzeit bewohnt untervermieten.

LuQu2003 
Fragesteller
 12.08.2021, 17:29

Danke für die Antwort. Ich hab eben mal gerechnet. Das wären dann 400€ monatlich für 19 Jahre Durchschnittlich)= das wären dann ja 91000€. Das Haus hatte ja nur einen Wert von 220000€ 102 000€ für den Bruder, 91000€ zurück an die Mutter?? Naja - da bleibt ja noch einiges an Schenkung für uns über🤣

Die Wohnung drüben ist nicht groß genug für uns - hab 2 Kinder. Unser Bereich ist noch lange nicht in dem Zustand vermietet werden zu können. Schade, Vater hätte das so aber nicht haben wollen. Es sollte ja eigentlich in etwa gleich sein.

Verstehe das ganze nicht wirklich. Der Bruder ist doch von uns ausgezahlt worden!

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