Haus Erbschaft Aufteilung bei zwei Kindern und Wohnrecht der Mutter?
Da es in nächster Zeit bald zur Besprechung der Auszahlung der Erbschaft des Hauses kommt habe ich ein paar Fragen. Zur Situation:
Familiensituation: Vater schon länger verstorben, Schwester wohnt schon seit 10 Jahren nicht mehr zu Hause.
Ich wohne mit meiner Mutter (61 Jahre) in einem Haus, dass zirka 300.000€ Wert ist. Meine Mutter wohnt im unteren Stock und ich im oberen. Das Haus sollte auf mich überschrieben werden, jedoch behält meine Mutter ein lebenslanges Wohnrecht für den unteren Stock.
Wie viel muss ich dann jetzt meiner Schwester auszahlen? Normalerweise wäre ja 50% zu 50% gerecht, jedoch wenn die Mutter noch im unteren Stock lebt, dann habe ich ja eigentlich nicht das volle Haus zu Verfügung und dies sollte ja die Auszahlung mildern oder?
Und wie ist es weiters mit dem Geld, dass ich bereits in das Haus investiert habe. Es sind zwar nur 20.000€, jedoch stellt sich die Frage, ob dies auch noch mit einberechnet wird und die Auszahlung mildert?
Wäre für Tipps und Ratschläge sehr dankbar.
3 Antworten
Du mußt von Gesetz her gar nichts auszahlen. Deiner Mutter gehört das Haus und sie kann bestimmen, was mit dem Haus geschieht.
Natürlich ist es sinnvoll sich Gedanken zu machen und eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
Erst beim Tod deiner Mutter kommen gesetzliche Regeln ins Spiel.
jedoch wenn die Mutter noch im unteren Stock lebt, dann habe ich ja eigentlich nicht das volle Haus zu Verfügung und dies sollte ja die Auszahlung mildern oder?
Deshalb wird ja auch das Wohnrecht mit der Nettokaltmiete pro Jahr und einem Vervielfältiger, der sich nach dem Alter der Person reichte, bewertet udn vom Wer des Hauses abgezogen.
Nehmen wir an, die Wohnung würde 700,- Euro Nettokaltmiete bringen. 8.400,- Euro pro Jahr * 13,655 Vervielfältiger für eine Frau im Alter von 61, wäre ein Kapitalwert des Wohnrecht von 114.702, Euro.
Der Rest ist Vereinbarung. 300.000,- - 114.702,- - (Investitionen 20.000,-) = Wert 165.298,- Euro. Das würde Dir durch die Schenkung als Vermögen zufließen.
Aber Vorsicht, wenn Du es direkt an die schwester zahlst, kann es Probleme mit der Besteuerung geben. Daher solltest Du die Summe (wie hoch sie auch immer vereinbart wird), als Auflage an die Mutter zahlen und die schenkt sie Deiner Schwester.
Beratung ist erforderlich. Der Notar ist da nicht entsprechend gebildet.
Das Wohnrecht kann man in einen Kapitalwert umrechnen. Dazu multipliziert man die jährliche Nettokaltmiete mit dem abgezinsten Faktor aus der Tabelle (z.B. 6.000,-€ mal 13,65). Man kann aber auch die Nettokaltmiete mit der Lebenserwartung multiplizieren (6.000,-€ mal 24,5).
Der Kapitalwert des Wohnrechts mindert dann den Wert der Schenkung.