Muss ich dem Kunden ein Gutschein auszahlen, wenn ich mit der Firma (Entfernung 40 km)umgezogen bin?
Ich habe heute einen Brief per Einschreiben bekommen mit der Bitte den Gutschein auszahlen zu lassen. Die Begründung ist: der Anspruch zur Rückerstattung des Kaufpreises ergibt sich aus der Tatsache, dass die mit dem Gutschein verbundene Leistung nicht wird vereinbart in dem Ort erbracht werden kann.
Kann mir jemand helfen?
vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Hallo,
zum Thema habe ich folgendes gefunden:
http://m.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gutscheine/
..... eine eindeutige Rechtsgrundlage kann man allerdings nicht ableiten, denn eine Geschäftsverlegung an einen anderen Ort ist keine Geschäftsaufgabe. Andererseits ist dieser Shop nun nicht mehr für jeden (z.B. älteren) Kunden wie zum Zeitpunkt des Gutscheinerwerbs erreichbar.
Kulanz zu zeigen wäre hier vielleicht nicht die schlechteste Variante.
Gruß!