Eigenkapital vor Auszahlung des vollen Sanierungskredits nutzen?
Ist es möglich, Rechnungen des Handwerkers erst aus Eigenkapital zu zahlen und dann im Anschluss erst den vereinbarten Sanierungskredit auszulösen, wenn dann auch ein Mieter in der Eigentumswohnung wohnt - so fallen dann erst ab diesem Zeitpunkt die Zinsen an die Bank an und nicht schon bevor ein Mieter drin ist? Dann wird selbstverständlich die entsprechende zweckgebundene Rechnung des Handwerkers bei der Bank vorgelegt und die Summe auf das eigene Konto ausgezahlt. Reicht hier dann die Rechnung oder muss die Überweisung von meinem Konto an die Handwerker der Bank vorgelegt werden? Die Bezahlung der Handwerker muss doch nicht nach Auszahlung des Sanierungskredits erfolgen, mit Eigenkapital vorstrecken funktioniert?
Danke für die Hilfe vorab!
2 Antworten
Prinzipiell wird das je nach Kreditvertrag möglich sein. Wenn es zusätzliches EK ist stört das die bank nicht.
Aber was ist der Sinn davon? Du kannst auch Ausgaben steuerlich angeben die anfallen bevor der Mietet einzieht. Und wenn du eine wohnung zb komplett aus EK bezahlst wird ein später aufgenommener Kredit nicht mehr anerkannt. Daher wäre ich auch hier aus steuerlichen Gründen eher vorsichtig mit sowas.
Vielen Dank.
Der Kredit für die Sanierung ist schon aufgenommen, nur noch nicht ausgelöst. Ab Mitte März würden Bereitstellungszinsen anfallen, würde ich ihn bis dahin nicht auslösen.
Hintergrund des Vorstreckens mit EK ist, dass ich dann ab Zeitpunkt der Mieteinnahmen die Zinsen für den Kredit direkt mit abdecken, also verrechnen kann. Wenn ich im Januar zB schon Eibe Teilauszahlung des Kredits auslösen würde und den Rest im Februar, würde ich ja schon ab Januar anteilsmäßig Zinsen zahlen.
Wenn du eine Immobilie erst aus EK zahlst und dann einen Kredit aufnimmst kannst du die zinsen nicht geltend machen. Da du den Kredit ja aber schon abgeschlossen hast wird das vermutlich passen. Aber wenn die gesamte Auszahlung an dich geht und alle Rechnungen schon vorab beglichen wurden, könnten evtl nachfragen vom finanzamt kommen.
Das ist nicht ganz richtig. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung des Darlehens bleibt dir nur eine gewisse Zeit, das Darlehen komplett abzurufen, in der Regel 6 Monate oder das, was du mit der Bank vereinbart hast. Rufst du das Darlehen bis zum Ende der Frist nicht ab, oder nicht vollständig ab, berechnet dir die Bank für das nicht abgerufen Geld eine Bereitstellungsgebühr. Die Höhe der Gebühr kannst du deinen Darlehensvertrag entnehmen.
Besten Dank!
Das stimmt, ab Mitte März müsste ich Bereitstellungszinsen zahlen. Den vollen Sanierungskredit würde ich dann Anfang März auslösen, so dass ich noch keine zahlen muss. Ein Mieter wäre dann auch ab März in der Eigentumswohnung.
Was ist dein Gedanke, wenn Du steuerliche Gründe anführst? Ich kann doch die Rechnung des Handwerkers dann trotzdem einreichen. Diese wurde dann halt zuvor von EK bezahlt. Der Kredit wird ja dann jeden Monat dann ab März abgezahlt und das wird ebenfalls steuerlich geltend gemacht. Oder was genau ist die definierte Vorsicht hier?