Pflegebedürftige Mutter will Eigentumswohnung überschreiben, wie kann ich die Wohnung vor dem Sozialamt schützen?

4 Antworten

Wenn ich es richtig verstehe willst Du hier Anleitungen dafür, Eigentum rechtzeitig in Sicherheit zu bringen, damit später - bei einer Pflegebedürftigkeit Deiner Mutter - nicht vorhandenes Eigentum verwertet werden kann, sondern die Allgemeinheit für die Pflegekosten aufkommen muss. Also ich als Steuerzahler die Pflege Deiner Mutter bezahlen soll.

Oder verstehe ich das falsch - dann bitte korrigiere mich.

Das wollte ich auch gerade schreiben.

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Ich kann das gut verstehen, während andere ihr Geld für Urlaub, Auto und sonstige ausgeben haben, hat hier die Mutter Eigentum geschaffen.

Ich denke ich werde mein Haus verkaufen das Geld verprassen und wenn meine Rente nicht reicht muss wohl der Staat für mich sorgen müssen.

Dafür habe ich dann ja mit dem Geld auch unsere Wirtschaft angekurbelt.

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Ich kann das gut verstehen, während andere ihr Geld für Urlaub, Auto und sonstige ausgeben haben, hat hier die Mutter Eigentum geschaffen.

Ich denke ich werde mein Haus verkaufen das Geld verprassen und wenn meine Rente nicht reicht muss wohl der Staat für mich sorgen müssen.

Dafür habe ich dann ja mit dem Geld auch unsere Wirtschaft angekurbelt.

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Was soll "überschreiben" denn überhaupt bedeuten?

Wenn dem ein Kaufvertrag mit marktüblichem Kaufpreis zugrunde liegt hat das Sozialamt überhaupt keine Rechte.

Schenkungen aber können bei Verarmung des Schenkers innerhalb von 10 Jahren zurück gefordert werden. Nimmt die Mutter Sozialleistungen in Anspruch, dann muß sie ja verarmt sein. Ansonsten würden die Leistungen nicht zuerkannt.

Der Rückforderungsanspruch geht dann auf die Sozialbehörde über.

Schützen kann man sich dagegen nur dadurch, daß man verhindert, daß die Mutter Sozialleistungen in Anspruch nehmen muß. Ansonsten ist kein Schutz möglich. Dank Grundbuchamt lassen sich solche Transaktionen über beliebig lange Zeit zurück verfolgen.

Aber es zählt ja nur für 10 jahre vorher.

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Ich würde mir vorerst keine Sorgen machen wegen der Pflegekosten für die Mutter, denn wie man aus Deiner anderen Frage sehen kann, lebt ja der Ehemann noch und er wäre der erste, der zum Unterhalt seiner Ehefrau verpflichtet ist.

Bei den Kindern wird zuerst nach deren Einkommen gefragt.

ich blicke nicht ganz durch:

Du willst die Eigentumswohnung vor dem Sozialamt schützen, beziehst also Sozialhilfe bzw. Hartz IV

wovon willst du denn deinen Bruder auszahlen, von der Sozialhilfe oder von deinem Regelsatz Hartz IV ja wohl kaum???

🤔

da eure Mutter wohl in 2-3 Jahren in ein Pflegeheim ziehen muss und dieses mit erheblichen Kosten verbunden ist, würde ich mir schon jetz Gedanken über den Verkauf der Wohnung machen...

somit dürfte sich die Frage eigentlich erübrigt haben:

Wohnung ist vor dem Sozialant geschützt, du brauchst deinen Bruder nicht auszahlen (wovon auch immer) und vor allem ist eure Mutter erst einmal abgesichert

Vielen Dank für deine Antwort. 

Sorry für die unklar Formulierung.

Keiner von uns bezieht Hartz IV

Ich kann meinen Bruder auszahlen

Habe dann aber evtl. nicht genug, um für die zukünftigen Pflegekosten aufzukommen.

Dann sind Geld und Wohnung weg, oder?

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@finanz572

Wohnung weg kann man nicht sofort sagen,

aber man sollte schon ein wenig weiter denken:

das Heim kostet Geld und eure Mutter wird es wohl kaum von ihren Einkünften (Rente) zahlen können...

um dann wenigstens einen Teil der Kosten tragen zu können (kenne weder Kosten für das heim, noch kenne ich den Wert von der Eigentumswohnung), würde ich die Eigentumswohnung auf Dauer verkaufen;

u. U. müsstet ihr eh für die Heimunterbringung eurer Mutter aufkommen

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@MDelewski1960
müsstet ihr eh

Nein, nicht "eh", denn es gibt Schonvermögen und -einkommen bei beiden Söhnen.

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