Hallo miteinander,
ich stelle gerade einen Antrag zum Bezug von Hartz IV.
Leider ist meine Situation dabei etwas verzwickt:
Meine Frau ist Teil einer Erbengemeinschaft, die sich zu viert ein Haus mit Grund teilt, das teils vermietet, teils von einem anderen Mitglied der Erbengemeinschaft bewohnt wird.
Nun wird das Vermögen meiner Frau ja als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mitberechnet. Um das Haus nicht als Vermögen anzurechnen, muss ich nun ja nachweisen, dass es nicht verwertbar ist.
Dass der Anteil des Hauses von keiner Bank beliehen werden kann (Aufteilung des Hauses lässt keine klare Kennzeichnung des Erbanteils zu, finanzielle Rahmenbedingungen schrecken Banken eher ab da meine Frau noch in der Ausbildung ist), lässt sich wohl leicht belegen.
Auch einfach zu belegen dürfte die Tatsache sein, dass die Miterben, da selbst finanziell schwach, nicht in der Lage sind, meine Frau auszuzahlen.
Nun aber meine Frage: Kann das Amt von meiner Frau verlangen, dass sie eine Teilungsversteigerung des Erbes durchführen lässt?