Wie wird der Finderlohn ausgezahlt?

1 Antwort

Aushändigung des Fundes gegen Zahlung des Finderlohnes (§ 971 BGB) mit Zurückbehaltungsrecht (§ 273) und präzis formulierter Vollmacht zugunsten des
Empfangsberechtigten. Und schließlich Eigentumsnachweis.