Auszahlung an Inhaber Nebengewerbe?

2 Antworten

"Kann man die Transaktion ohne bedenken durchführen?"

Ja.

"Zudem die Frage, ob eine Formalität (ähnlich Lohnzettel) benötigt wird oder, ob dies dann einfach mit der privaten Einkommenssteuer erledigt wird."

Das ist in die Buchhaltung aufzunehmen. Mit der Einkommensteuer hat es nichts zu tun, versteuert wird immer der anteilige Gewinn, völlig unabhängig davon, ob man sich den teilweise, ganz oder sogar mehr als den Anteil auszahlt.

Ihr macht Entnahmen aus Eurem Unternehmen.

Es hat keine steuerliche Auswirkung, es ist nicht besonderes zu beachten.

Versteuert wird der ermittelte Gewinn, nicht die Entnahmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Ökonomie