Wie ist eine Übertragung der Kaution bei Mieterwechsel rechtssicher möglich?

2 Antworten

Darauf würde ich mich nicht einlassen .... denn Du bezahlst die 600 Euro an die Vormieterin .... und was ist mit u.U. ausstehenden Nachforderungen aus Nebenkosten oder evtl. (versteckten) Mängeln.

Zahle Du an den Vermieter und der soll sich mit dem ehemaligen WG-Mitglied einigen. So ist die Sache "sauber".

da bleiben dann aber noch fragen offen. Was ist denn mit Forderungen des Vermieters gegenüber dem Vormieter? Was ist mit Schäden, die der Vormieter verursacht hat?