Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

4 Antworten

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen?

Nein, da ja gar kein wichtiger Grund gemäß der §§ vorliegt.

Dass ihr euch dazu entschlossen habt, einem Arbeitsverhältnis in einem anderen Ort nachzugehen, stellt schlichtweg keinen wichtigen Grund dar, sondern ist euer privates Vergnügen.

Vielleicht solltet ihr prüfen lassen, ob die Mieterhöhung rechtens war/ist. Das bietet jedenfalls bessere Angriffsmöglichkeiten, als die außerordentliche Kündigung.

Wenn die Mieterhöhung widerrechtlich ist, habt ihr Chance aus dem Vertrag zu kommen. Das müsste ein Jurist oder Mieterbund klären.

Andernfalls besteht noch die Möglichkeit dem Vermieter eine Abfindung anzubieten für einen Mietauflösungsvertrag. Aufpassen so eine Mietauflösungsvereinbarung kann man selber schreiben ohne Anwalt, mein Jurist hat leider wegen einer halb so hohen Miete 900 plus MWST verlangt, weil er nach Jahresmietzins abgerechnet hat. Es gibt auch Juristen, die nach Zeitaufwand verrechnen, da müsst ihr unbedingt vorher fragen, nach welchem Verfahren der Jurist eine Rechnung stellt. Eine Einigung mit dem Vermieter für eine Mietauflösungsvereinbarung wäre das Beste und diese selber schreiben. Der Mietzinsaufschlag ist happig, bitte nachforschen ob das Zulässig ist. Die Miete darf nicht höher sein als 10 % über dem Mietspiegel.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Gründe liegen allein in eurer Risikosphäre und berechtigen somit nicht zu außerordentlichen Kündigung. Ihr solltet euch schnellstens auf die Suche nach einem Nachmieter machen, der eine so gute Bonität hat, dass der VM ihn nicht ablehnen kann. Ansonsten müsst ihr euch anderweitig mit dem VM einigen, denn durchsetzen könnt ihr in der Situation gar nichts.

Schon 13 Stunden her und noch immer kein positiver qualifizierter Kommentar.

Als Laie würde ich sagen, aufgrund der stolzen Mieterhöhung von 7% dürfte eine vorzeitige Kündigung möglich sein. Aber im Internet (google : mindestmietdauer mieterhöhung) sind keine klare Abtworten zu finden.