stehe im Mietvertrag, Kind wohnt in Wohnung - Einwohnermeldeamt und Zweitwohnungssteuer?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Zweitwohnungssteuer ist ein kompliziertes Kapitel, wie Du beigefügtem Link entnehmen kannst. Ein Blick in die Gemeindesatzung ist dringend zu empfehlen.

Ich sehe das Problem allerdings nicht: Melderechtlich sind WOHNSITZE anzumelden und nicht mietvertragliche Verhältnisse. Du wohnst faktisch nicht da, wieso solltest Du etwas anmelden? Ob Dein Kind die Zweitwohnungssteuer zahlen muß, ist ebenfalls unklar, schau Dir nur mal die vielen Ausnahmen an:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnungsteuer

Bezüglich der Zweitwohnungssteuer mußt Du Dir die Satzung für die Gemeinde ansehen, in der die Wohnung angemietet wird. Aus dem Melderecht läßt sich nicht ableiten, dass man sich auch an dem Ort anmelden muß, an dem man eine Wohnung anmietet. Nach dem Melderecht wird sich nur Dein Kind dort mit Hauptwohnsitz melden und solange zur Anmeldung kein Mietvertrag vorgelegt werden muß, solange hat Kommune auch keine Kenntnis, dass Du für dein Kind die Wohnung anmietest.

Dem Vermieter würde ich aber klarmachen, dass er durch seine Forderung möglicherweise Kosten verursacht die er dann auch tragen soll. Eine Sicherheit, dass die Mietzahlungen pünktlich erfolgen, kann man auch auf andere Weise erreichen.

Nein, du musst dich da nicht melden. Du wohnst da ja nicht, sondern dein Kind.

Wenn an diesem Ort Zweitwohnsitzsteuer anfällt, ist es wohl am einfachsten, wenn sich dein Kind in der neuen Wohnung mit Erstwohnsitz anmeldet. Man kann die Zweitwohnsitzsteuer zwar beispielsweise bei Studenten in Wohngemeinschaften irgendwie umgehen, aber sinnvoller ist es einfach den Erstwohnsitz zu ändern.