Dürfen Mieter untereinander Nutzrecht von Stellplatz und Keller tauschen, ohne den Vermieter einzubeziehen?

4 Antworten

Das geht nur mit Mietvertragsänderungen und Zustimmung des Vermieters.

Gesetzt den Fall, Du wechselst Die Wohnung - aus welchen Gründen auch immer - dann gehört oftmals das Kellerabteil als auch der Stellplatz zum Mietvertrag. Ist der Vermieter in Euren privaten Tausch nicht eingebunden, dann will er die Wohnung mit Stellplatz vermieten - dieser ist jedoch anderweitig belegt.

Selbstverständlich darf man ohne Zustimmung des Vermieters seinen Stellplatz oder Kellerabteil, sofern er Bestandteil des Wohnungsmietvertrages wäre, untervermieten oder anderen überlassen.

Informieren würde ich den Vermieter allein deshalb, damit Mitteilungen, die diese Mietsachen beträfen, dem Richtigen zugehen können: Wäre man in seiner Urlaubsabwesenheit aufgefordert, sie wegen Reparaur zugänglich zu halten oder freizugeben, hätte man sonst ein Problem :-O

G imager761

Ein Blick in den Mietvertrag sollte zeigen, ob die Überlassung von Teilen der Mietsache (Keller und Einstellplatz) an Dritte zulässig ist oder nicht.

Es droht im Zweifelsfall eine fristlose Kündigung.

Nein, die Verträge müssen natürlich geändert werden.

Es sei denn, dass niemand etwas bemerkt und keiner etwas zu bemängeln hat.

Solange Du Mieter für den Stellplatz bist, haftest Du auch dafür.

Was spricht denn gegen eine Vertragsänderung?