welche dokumente sind fuer mietabschluss unbedingt noetig.

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Man muß unterscheiden zwischen dem, was gesetzlich vorgeschrieben ist und dem, was der Vertragspartner erwartet.

Bei den gesetzlichen Vorschriften kann ich mich kurz fassen: In Deutschland dürfen Wohnungsmietverträge ohne Vorlage irgendwelcher Urkunden abgeschlossen werden. Vermieter und Mieter unterzeichnen einen schriftlichen Vertrag und schon besteht ein Mietverhältnis. Üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sich durch einen gültigen Ausweis (Pass) auszuweisen.

Die andere Frage aber ist, mit wem der Vermieter bereit ist, einen Mietvertrag abzuschließen. In vielen Regionen Deutschlands insbesondere in den Ballungsgebieten wie etwa München, Stuttgart,Frankfurt, Köln, Hamburg herrscht derzeit Wohnungsmangel. Man muß den Vermieter also davon überzeugen, dass man der richtige Mieter ist. Die Vorlage von Verdienstbescheinigungen halte ich für sehr sinnvoll, denn der Vermieter will ja wissen, dass er seine Miete auch erhält. Man sollte in diesem Fall bei allen Mietverhandlungen einen Dolmetscher dabei haben. Wenn man sich mit dem Mieter nicht verständigen kann, wird es kaum zum Vertragsabschluß kommen. Besondere Dokumente für Ausländer sind jedenfalls für EU-Bürger nicht erforderlich, denn da herscht ja Freizügigkeit.

Ich wünsche den Freunden viel Erfolg bei der Wohnungssuche. Wie gesagt, es kann schwierig werden.