Mietvertrag von Oma übernehmen?

Guten Tag,

mein Anliegen ist etwas komplexer und ich hoffe, dass mir einer helfen kann.

Meine Großeltern (bin bei denen großgeworden) und ich haben bis vor 5 Jahren in einer schönen 3 Zimmer Wohnung gelebt, bis mein Opa verstorben ist. Meine Oma (auf Pflege und Unterstützung angewiesen) hat es dann nur wenige Monate alleine ausgehalten und ist dann zu meiner Tante gezogen, die sie pflegt. Ich habe zu diesem Zeitpunkt noch studiert und hätte die Miete nicht zahlen können.

Meine Eltern haben dann die Wohnung übernommen und ich bin ausgezogen. Vor 3 Jahren haben sich diese dann getrennt und meine Mutter fragt mich nun, ob ich die Wohnung haben möchte, da sie sich in der Wohnung nicht mehr wohl fühlt.

Ich bin seitdem ich geboren wurde in der Wohnung angemeldet und lebe seit Jahren mit meiner Freundin zusammen. Wir hätten Interesse an der Wohnung. Arbeiten beide und haben einen akademischen Background.

Ich habe nun festgestellt, dass der Mietvertrag noch über meine Großmutter läuft , die wiederum nicht mehr in der Wohnung lebt. Da es ein alter Mietvertrag ist, ist der Mietpreis für Hamburger Verhältnisse noch akzeptabel. Der Vermieter ist ein kommunales Wohnungsunternehmen in Hamburg.

Da ich auf formelle Sachen viel Wert Lege, möchte ich herausfinden, inwieweit ich den Mietvertrag übernehmen kann und ob eine Mietanpassung erfolgen würde.

Hat jemand Erfahrung und kann weiterhelfen.

Mietrecht, Mietvertrag
Neuer Vermieter verbietet Welpen?

Hallo zusammen,

um ehrlich zu sein bin ich gerade richtig am Verzweifeln und hoffe das mir hier vielleicht einer helfen kann.

Also im August haben wir unsere damalige Vermieterin über unseren Hund informiert. Sie war einverstanden alles gut soweit. Mitte/Ende August wurden wir dann darüber informiert dass ein Vermieterwechsel stattfinden würde. Wir haben erstmal gar nicht soweit gedacht, dass das Probleme geben könnte. In der ersten September Woche kam der kleine (Labrador/Boxer Mix) dann zu uns. Eine oder zwei Wochen danach hat der neue Vermieter das Haus übernommen. Gleich zu Anfang sah er mich mit meinem Welpen auf dem Arm und meinte Hundehaltung sei im Haus nicht erwünscht. Wir haben ihn gefragt warum, da mein kleiner niemand der Nachbarn gestört hat (bis vor einigen Monaten gab es schon mal ein Hund im Haus), er macht kein Lärm, kein Dreck und ist alles andere als aggressiv. Er meinte nur der Hund würde irgendwann mal zu groß werden und hat sich daraus gewunden. Wir wohnen auch in keiner kleinen Wohnung, sprich 5 Zimmer/ 145 m^2. Wir wollten abwarten was er noch dazu sagt oder ob er seine Meinung noch ändert aber es kam für gut drei Wochen gar nichts mehr.

Das nächste Mal das er uns gesehen hat war vor zwei Wochen da sagte er uns das selbe, ohne einen wirklichen Grund zu nennen geschweige den bis wann wir den Hund abgeben sollten. Er hätte ja nichts gegen Hunde, er hat ja selber welche aber sein Haus seine Regeln. Heute kam ein Brief, das in unserem Mietvertrag stünde wir dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters einen Hund, da bei Hunden mit Störungen/Belästigungen zu rechnen sei und dieser nicht seine Zustimmung ausspricht.

Wir haben bis mitte nächster Woche Zeit ( 27.10) um unseren Hund abzugeben.

Wir planen sowieso Anfang nächsten Jahres (nach 11 Jahren wohlbemerkt) umzuziehen, da es mehrere vorfälle mit dem neuen Vermieter gab die nicht nur uns sondern auch andere Mieter betreffen und wir beschossen haben, dass das für uns nicht tragbar ist.

Kann er uns einfach so dazu zwingen den Hund abzugeben? Vor allem innerhalb von 10 Tagen!?! Könnte er uns einfach fristlos Kündigen wenn der Hund bis nächste Woche nicht weg ist, selbst wenn die reguläre Kündigungsfrist bei 12 Monaten liegt?

Tut mir leid aber ich bin gerade ein bisschen panisch wenn ich daran denke wie sehr uns der kleine ans Herz gewachsen ist.

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Untermietvertrag habe seit Monaten die Miete an die Exfreundin von meinem Vermieter gezahlt? Bitte helft mir?

Ich ich bin alleinerziehend mit einem Kind und wusste Anfang des Jahres nicht wohin damit mein Ex-Freund rausgeschmissen hat mit unserem Baby meine ehemalige gute Freundin hatte mir angeboten bei ihrem Freund in die Wohnung zu ziehen als Untermietvertrag im Vertrag stand die miete 709 € ich habe ich schriftlich bei Whatsapp zugesagt dass ich die komplette Miete plus Strom zahlen dies wurde auch alles im Mietvertrag festgehalten nun gab es aber Probleme mit dem Jobcenter dass ich monatelang keine Leistung bekommen habe daraufhin sind die beiden mir entgegengekommen und haben gesagt dass ich solange halt 500 € zahlen weil ich ja sonst nichts zu Essen hätte nun habe ich eine Nachzahlung vom Jobcenter bekommen und jetzt verlangt der Vermieter den Rückstand also das fehlende Geld die 200 € der letzten Monate monatlich zurück hat er das Recht dazu ich habe ja den Vertrag unterschrieben und da steht ja drinne 709 € drinne es steht auch drinne dass er mich auf meine Kosten verklagen kann wenn ich die Miete nicht zahle und nun das Schlimmste ich habe seit Monaten die Miete an die Ex Freundin also meiner Freundin die Ex-Freundin des Vermieters überwiesen auf Ihr Konto nun sagt der Vermieter er habe das dasgeld.me erhalten und dass die miete auf sein Konto hätte gehen sollen was kann ich da jetzt tun ich bin total verzweifelt ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Mietrecht, Mietvertrag, Untermieter
Wohnung mieten mit BAföG, wenn BAföG Antrag noch nicht bearbeitet ist?

Ich fange diesen September mein Studium an, und bin momentan auf Wohnungssuche. Finanzieren möchte ich mich durch Bafög (väterlicherseits kein Einkommen, im vorletzten Kalenderjahr ein Einkommen von 450€ im Jahr mütterlicherseits), plus das Kindergeld, das meine Eltern mir überlassen werden.

Bafög habe ich letzte Woche angefangen zu beantragen, muss jedoch noch meine Immatrikulationsbescheinigung und meinen Mietvertrag mit hochladen, bevor der Antrag an das zuständige Bafög-Amt geht. Die Immatrikulationsbescheinigung sollte nächste Woche ankommen, für den Mietvertrag brauche ich logischerweise noch eine Wohnung.

Da der Studiengang zulassungsbeschränkt war, und ich mich auch in ganz anderen Städten beworben habe, konnte ich Bafög auch noch nicht früher beantragen (da ich nicht wusste, an welches Studentenwerk ich mich letztendlich wenden muss).

Jetzt ist meine Frage allerdings: Ich brauche ja den Mietvertrag, um Bafög zu beantragen - aber um eine Wohnung mieten zu können, brauche ich ja eine Angabe zum Einkommen. Der Bafög-Rechner online ist ja nicht maßgebend oder bindend.

Mein Stiefvater würde mir auch anfangs noch Geld leihen, für die Miete (da bis zum Erhalt des BAföG Bescheids auch Mal 3 Monate vergehen können), aber brauche ich den Bescheid nicht trotzdem zur Vorlage beim Vermieter?

Ich habe am Samstag beispielweise mehrere Besichtigungstermine für Wohnung, und wenn ich dann nach der Finanzierung gefragt werde, sage ich natürlich Bafög, sowie das Bürgen meiner Eltern - reicht das denn schon?

Hoffe, dass mir jemand helfen kann, bzw. das jetzige Vorgehen näher erklären könnte. :)

Studium, Student, BAföG, Finanzierung, Mietvertrag, Mietwohnung, wohnung
Betrug bei Untermiete - was tun?

Hallo,

ich habe einen Untermietvertrag unterschrieben nach einer Besichtigung per Videochat aufgrund der aktuellen Situation. Zu dem Zeitpunkt war ich noch in einem Hochrisikogebiet im Ausland und hatte keine Chance mir das Zimmer anzuschauen. Die Vermieterin wusste das. Es handelt sich um eine WG, das Zimmer war laut Aussage und Beschreibung 20qm groß (Screenshots von der Anzeige sind vorhanden). Am Freitag konnte ich mir das Zimmer endlich anschauen, aber von den angegebenen 20qm war nichts zu sehen, das Zimmer hat Maße die gerade mal 11qm sind. Für den Preis und die Lage hätte ich das Zimmer niemals genommen.

Ein Gespräch mit der Vermieterin führte ins nichts da sie lt. eigenen Angaben durch das keine finanziellen Rückstände haben möchte.

Der Fehler ist ja jedoch ihrerseits entstanden, ich kann in das Zimmer nicht einziehen da nicht mal mein Bett reinpasst. Kaution ist leider schon angezahlt, Mietvertrag unterschrieben.

Jetzt forderte sie mich auf das ich den Wohnungsschlüssel zurückgeben soll, obwohl ich keinen bekommen habe und im Gegenzug die Kaution abzüglich der ersten Kaltmiete wieder ausgezahlt bekomme.

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten? Bzw mein Geld wieder zu bekommen? Den Hauptmietvertrag habe ich zb noch nicht bekommen obwohl ich eine Kopie laut Untermietvertrag bekommen sollte. Was mache ich denn jetzt am Besten?

Ich muss ja jetzt auch zum 1.5. eine neue Wohnung finden, mein alter Mietvertrag ist schließlich zum 1.5. gekündigt.

Liebe Grüße

betrug, Kaution, Mietrecht, Mietvertrag, Vertragsrecht, Untermiete
Mit Grundsicherung Haus vermieten?

Hallo zusammen :)

Ich, 33, beziehe Grundsicherung und könnte jetzt von meiner Oma ein Haus alleine erben. Mein Vater und mein kleiner Bruder wohnen in dem Haus. Mein Bruder würde auf seinen Erbteil verzichten, wenn ich ihm dafür zusichere, dass er lebenslanges Wohnrecht bekommt und ich mit den Mieteinnahmen, welche ich von ihm und unserem Vater erhalten würde, das Haus fertig baue und saniere. Es ist derzeit eine ziemlich große Baustelle (kein Fußboden drin, Heizung geht nicht, Wände müssen verputzt werden, Garten muss gemacht werden etc.)

Das Problem ist, das Amt würde meiner Kenntnis nach aber die Miete als Einkommen anrechnen auf meine Grundsicherung. Und weil ich nicht in dem Haus wohne, müsste ich dies so oder so verkaufen, oder? (Ich will nicht dort einziehen wegen Schwierigkeiten mit meinem Vater)

Die Frage, die sich mir stellt ist: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich die Mieteinnahmen z.B. durch einen Vertrag mit meinem Bruder so regeln kann, dass das Amt mir dies nicht als Einkommen anrechnen kann und dass ich das Haus auch nicht verkaufen muss? Weil ich durch den Erbverzicht meines Bruders dann z.B. vertraglich daran gebunden wäre bezüglich Miete und nicht verkaufen dürfen.

Ich hoffe, ich konnte dies halbwegs verständlich erklären. Ich weiß echt nicht weiter :(

Vielen Dank im Vorraus!

Lieben Gruß

Jessy

Einkommensanrechnung, Erbe, Grundsicherung, Haus, Immobilien, Mietvertrag, Vermietung.
Darf ein neuer Mieter die Garage mitbenutzen, obwohl diese im Mietvertrag des anderen Mieters steht?

Folgender Sachverhalt, wir haben mit 3 Personen 2001 ein Haus mit zwei Wohnungen und Garage gemietet. Im Mietvertrag steht die Nutzung des ganzen Anwesens inkl. Keller, Gartren und Garage. Miete 1000 DM bzw. 511€.. Nun wurde die Dachgeschosswohnung wegen 2 Sterbefällen frei und die Hausbesitzerin fragte an, ob sie die Dachgeschosswohnung ihrer Enkelin weitervermieten dürfe. Damit erklärten wir uns einverstanden. Einen von zwei Kelleräumen wurde den jungen Leuten abgegeben. Der Mietzins wurde im Gegenzug auf 300€ abgesenkt. Dann fingen die Dachgeschossbewohner an die Garage zuzufüllen und gaben an, sie hätten ein Mitnutzungsrecht. Dagegen hätte im Grundsatz auch niemand was. Allerdings war die Vermüllung eine große Gefahr für die 82 Jährige Mieterin beim betreten der Garage. Der Streit brach erst aus, als wir die Garage ausräumten, reinigten und die Sachen wieder ordentlich einräumten. Plötzlich kam eine Drohung mit einer Ansage, welche uns dann verärgerte. Niemals mehr sollen wir fremdes Eigentum anfassen, sonst hätten wir ein riesengroßes Problem. Das teilten wir der Vermieterin dann mit und Sie war auch entsetzt. Wir wollten ein Gespräch um die Situation zu klären, nun wurden aber Roller, Fahrräder Gartenmöbel u.s.w. in der Garage angekettet. Das hat uns veranlasst mitzuteilen, dass die Garage zur Erdgeschosswohnung gehört und bitte freizuräumen sei. Auch der Stellplatz vor der Garage ist freizuhalten. Im Anhang zu unserem Mietvertrag steht, dass die Dachgeschosswohnung weiter vermietet werden kann und der Rest im Mietvertrag weiter Gültigkeit hat. Zusätzlich wurde der 82 Jährigen Mieterin ein Mietrecht auf Lebenszeit eingeräumt was auch für den Fall einer Vererbung oder Verkauf des Anwesens gilt. Das ist für uns wichtig gewesen, weil die Vermieterin die Großmutter der Dachgeschossbewohnerin ist, ebenfalls über 80 Jahre alt und uns Mitteilte, dass oben drüber die mögliche Erbin wohnt. Bei deren Verhalten fürchten wir einen Rausschmiss sobald sie geerbt hat. Dürfen wir auf das Freiräumen der Garage bestehen? Mit freundlichen Grüßen Norm69

Mietrecht, Mietvertrag
Was soll ich tun, wenn meine ALG II - Sachbearbeiterin den Mietvertrag verlangt?

Hallo,

ich wohne zur Untermiete (untermiete ein 12qm Zimmer) und beantrage ALG II. Die Pauschalmiete beträgt 350 EUR. Meine offensichtlich verrückte Sachbearbeiterin verlangt von mir den Hauptvertrag und eine Bescheinigung, dass die Hauptmieterin untervermieten darf. Meiner Ansicht nach ist das echt verrückt, denn das Ganze doch nicht meine Sache und nicht die Sache des Job-Centers sein soll. Wenn da Bedenken besteht, dann sollen sich damit doch andere Behörden beschäftigen. Außerdem bin ich ja angemeldet, also ist die Untervermieterin wirklich Hauptmieterin und ob sie untervermieten darf oder nicht ist schon Ihre Sache und Sache der Eigentümerin, oder? Außerdem will die Sachbearbeiterin den Hauptmietvertrag haben, weil vielleicht das Zimmer 500 EUR kostet und mir zu günstig untermietet wird. Meine Güte, mir entstehen tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die Pauschalmiete liegt weit unter der angemessenen Kaltmiete, geschweige denn Warmmiete. Die Hauptmieterin hat meine Bitte um eine Kopie des Hauptmietvertrags verweigert, und das zu Recht, Datenschutz, soweit ich weiß. Die Bescheinigung, dass sie untervermieten darf habe ich mir doch besorgt. Was mache ich nun? Würde so ein Schreiben gehen:

"Sehr geehrte ...,

hiermit überreiche ich Ihnen alle nachgeforderte Unterlagen in Kopie, einschließlich Untervermieterlaubnis, außer des Hauptmietvertrags, den ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht vorlegen darf. Außerdem entstehen mir sowieso tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die ich auf jeden Fall bezahlen muss und die weit unter der angemessenen Kaltmiete liegen. Alles, was den Mietvertrag betrifft, einschließlich die Miete, die die Hauptmieterin für das Zimmer bezahlen muss, betrifft nur die Beziehung der Eigentümerin und der Hauptmieterin und selbst, wenn diese Miete niedriger wäre als die Miete, die die Hauptmieterin bezahlt, dürfte sie das, denn jeder darf Verlust machen. Ich bitte Sie um eine schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags, denn obwohl ich mich vor langer Zeit arbeitslos gemeldet habe, beziehe ich keine Leistungen und habe somit keinen Versicherungsschutz und die Krankenkasse meine Behandlung nicht bezahlen kann

Mit freundlichen Grüßen"

Außerdem verlangt sie einen Ablehnungbescheid von der Agentur für Arbeit und das dauert, weil ich da noch all meine Arbeitsbescheinigungen nachreichen muss und auch danach noch warten, obwohl ich offensichtlich keinen Anspruch darauf habe, weil ich in den letzten 2 Jahren nach dem Studium nur 6 Monate gearbeitet habe.

Danke euch schon mal

Arbeitslosengeld, Behörden, Hartz IV, jobcenter, Mietvertrag
Berufsausbildungsbeihilfe für Tochter, die noch zu Hause lebt - sollte sie in den Mietvertrag mit aufgenommen werden?

Volljährige Tochter, die noch bei mir zu Hause lebt, hat einige Monate ALG II bezogen, jetzt aber Ausbildungsplatz gefunden (BAE), worauf sich das JC erst nach einigem Hin und Her eingelassen hat. Das Geld im 1. Ausbildungsjahr ist viel niedriger als das vorher bezogene ALG II, damit werden wir überhaupt nicht klarkommen, da ich Frührentnerin mit geringer Rente bin, die sowieso aufgestockt werden muss und trotzdem nicht gereicht hat, weswegen meine Tochter zum Haushalt immer ihren Teil dazu leisten musste.

Ich bin dieses Jahr geschieden worden, der Mann hat zwar ein eigenes Haus, in dem er jetzt mit seiner jungen Geliebten wohnt, aber er hat nur eine Mini-Rente, weil er wegen seiner Selbstständigkeit kaum in die Rentenkasse eingezahlt hat, weswegen da auch nichts zu holen ist.

Nun wurde meiner Tochter gestern bei einem persönlichen Gespräch mit den entsprechenden amtlichen Personen mitgeteilt, dass sie mehr Geld (BAB) bekommen könne, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben würde ODER in meinen bestehenden Mietvertrag mit aufgenommen werden würde. Das macht mir jetzt Sorge, da meine Recherchen im Internet ergeben haben, dass eine volljährige Person nur BAB bekommt, wenn sie einen eigenen Haushalt führen muss, weil sie zu weit weg wohnt. Die Fahrzeit zum Betrieb beträgt keine 2 Stunden. Ich muss aber davon ausgehen, dass ihre versierten Gesprächspartner schon wussten, was richtig ist und meiner Tochter nichts Falsches erzählt haben, da sie ja von dort auch immer tolle Unterstützung und Rat bekommen hat.

Wenn das nun tatsächlich stimmt (was ich ja nun hoffe), kann ich denn vom Vermieter einfach so verlangen, dass meine Tochter in den Mietvertrag aufgenommen werden soll? Zeitpunkt: ab sofort oder früher, da sie ja genau so lange hier wohnt wie ich? Muss der Vermieter für uns beide nun einen neuen Mietvertrag ausstellen oder kann der alte Mietvertrag einfach nur durch einen Zusatz geändert werden? Tatsächlich steht der Ex noch mit drin (ist eigentlich auch wichtig), der hat sich nach seinem Weggang um nichts mehr gekümmert. Wenn der Herr nun aus dem Mietvertrag rausgenommen wird, kann er auch für nichts mehr herangezogen werden, was diese renovierungsbedürftige Wohnung betrifft, wenn ich hier ausziehen muss, auch nicht für Kosten der Entrümpelung des komplett von ihm zugestellten Kellers.

Ich weiß nicht so recht, was jetzt richtig ist und wie ich weiter vorgehen soll. Danke für jeden Tipp.

Mietvertrag, Berufsausbildungsbeihilfe

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