Zweitwohnungssteuer, wenn alter Mietvertrag noch läuft?

2 Antworten

Sobald Du ausziehst und Dich bei der entsprechenden Gemeinde "abmeldest" und am Wohnsitz der Eltern mit ( ausschließlichem ) Erstwohnsitz gemeldet bist, ist auch das Thema Rundfunkgebühr erledigt - entsprechende Mitteilung an den Beitragsservice vorausgesetzt.

Ja, natürlich kannst und musst Du Deinen Hauprwohnsitz ummelden, wenn Du bereits umgezogen bist.

Dann erledigt sich auch die GEZ (wenn Deine Eltern die Gebühr für den Haushalt bezahlen). Also GEZ ummelden und gleichzeitig die Beitragsnummer der Eltern angeben.

Und einen Zweitwohnsitz hast Du ja nicht, Du zahlst nur die Miete während der Kündigungsfrist für den vorherigen Wohnsitz.