Renovierung Mietwohnung bei Kündigung. Was ist nach geltendem Recht zu tun?
Wie muss eine Mietwohnung bei Kündigung und Auszug renoviert werden vom Mieter? Gibt es hier klare Regelungen?
Im Mietvertrag ist nur dokumentiert, dass vor Einzug vom Vermieter bestimmte Räume weiß gestrichen wurden. Zum Auszug gibt es keine schriftlichen Vereinbarungen.
Dann gibt es noch eine Klausel die auf anstehende Schönheitsreparaturen durch den Mieter in bestimmten Fristen hinweist. Und ein Hinweis auf Abgeltung angefangener Renovierungsintervalle durch den Mieter bei Auszug. Diese Regelungen scheinen zwischenzeitlich aber nicht mehr aktueller Rechtstand zu sein, oder?
1 Antwort
nicht mehr aktueller Rechtstand
Dazu müsste man den genauen Wortlaut der mietvertraglichen Klausel kennen, um zu beurteilen, ob irgend eine Formulierung die komplette Klausel "kippt". Am besten suchst Du Kontakt beim Mieterschutzverein oder bei einem Fachanwalt für Wohnungsrecht.