Illegaler Untermieter aus Versehen?

3 Antworten

Ein Vermieter kann die Genehmigung zur Untervermietung von der Zahlung eines Untermietzuschlages abhängig machen. Den kann er vom Mieter verlangen ( und nicht von den Untermietern). Der Mieter wird evtl. sogar bereit sein, den Zuschlag nachträglich zu zahlen, da ihm ansonsten gekündigt werden könnte.

Aber Euch Untermietern kann das eigentlich egal sein, ausser Ihr wollt dem Mieter seine Nachzahlung freiwillig erstatten. Oft kassieren Untervermieter aber ohnehin mehr, als sie selbst zahlen.

dass wir angeblich illegal zur Untermiete dort gelebt haben

inwiefern bitte schön "illegal" ...... ihr habt zum Zeitpunkt X dort als Untermieter gelebt und den vereinbarten / geforderten Mietpreis bezahlt. Welche Probleme dieser Hauptmieter bzw. Mitbewohner jetzt mit dem Vermieter bzw. dem Mitbewohner wegen der möglicherweise nicht genehmigten Untervermietung hat, braucht Euch nicht zu interessieren.

Miete nachfordern, wird nicht gehen, allerdings könnte der Vermieter fristlos kündigen!

Ein Untermietvertrag hat nichts mit einem Berherbungsvertrag im Hotelgewerbe zu tun - offensichtlich ist der Vermieter recht geschäftstüchtig.