Stromanbieterwechsel rückabwickeln?

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 17.12.2023 habe ich über ein Vergleichsportal einen günstigeren Stromanbieter gefunden und für einen Wechsel meine Daten eingegeben, mein Wunschtermin für den Wechsel war der 08.01.2024.

Am gleichen Tag erhielt ich eine Bestätigung der gemachten Angaben.

Am 20.12.2023 erhielt ich eine Mail mit der Einladung zu dem Kundenportal des neuen Stromanbieters. Hier kann ich alles meinen Vertrag betreffend einsehen.

So steht seit 19.12.2023 mein Vertragsabschluß "in Bearbeitung".

Ich habe also zunächst geduldig gewartet, in der Annahme, es muß ja noch eine Kündigungsbestätigung des alten Stromanbieters kommen, so daß ich den Fortgang und das Gelingen übersehen kann.

Am 08.01.2024 habe ich über das Kundenportal eine Anfrage gestellt, wie weit der Stromwechsel denn zwischenzeitlich abgewickelt ist, denn ich hatte bisher weder etwas von dem alten, noch von dem neuen Stromanbieter gehört.

Diese Anfrage steht ebenso bis heute noch als "in Bearbeitung" markiert.

Am 17.01.2024 habe ich diese Anfrage wiederholt, auch diese steht bis heute mit der Markierung "in Bearbeitung" in meinem Portal.

Am 19.01.2024 erhielt ich Post vom alten Stromanbieter, meine Kündigung sei vorgemerkt, jedoch für den 31.12.2024. Entgegen meiner Annahme habe ich einen befristeten Vertrag, der erst zum Jahresende mit vierwöchiger Frist gekündigt werden kann.

Nun frage ich mich, was passiert mit dem neuen Stromanbieter? Antragsgemäß hat er ja für mich die Kündigung beim alten Stromanbieter veranlaßt, er sollte also ebenso über den Kündigungstermin informiert sein

Bleibe ich jetzt automatisch in "Warteposition" beim neuen Anbieter, bis zu 01.01.2025, und werde dann von ihm beliefert?

Ich persönlich möchte gern nun wieder weg vom neuen Stromanbieter, die Widerufsfrist ist ja längst abgelaufen, und erst jetzt habe ich vom alten Stromanbieter erfahren, daß ein Wechsel nicht vor dem 01.01.2025 möglich ist.

Wie kann ich den Vertrag mit dem neuen Stromanbieter lösen, rückabwickeln? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Für Ihre Hilfe herzlichen Dank

Stromanbieter, Vertrag
Von 1 & 1 verarscht, Vertrag kündigen?

Schönen Guten Tag alle miteinander,

ich habe vor ca. 2 1/2 Monaten einen Zusatzvertrag von einem 1&1 Verkäufer telefonisch aufgeschwatzt bekommen, der mir zugesichert hat, das wenn ich diesen Zusatzvertrag annehme, ich meinen Hauptvertrag damit vergünstigen könne.

Der Anruf kam im Juli, der Zusatzvertrag läuft ab August und laut dem Anrufer soll ich mich im Oktober nochmal melden, um die Vergünstigung des Hauptvertrags zu besprechen.

(LEIDER!!!!) habe ich diesen Vertrag angenommen, weil ich dachte dass ich damit ja die Ersparnis erhalten würde (was mir ja am Telefon, selbst nach vielen kritischen Rückfragen, auch zugesichert wurde!!!).

So, jetzt haben wir Oktober, ich rufe wie abgesprochen bei 1&1 an, wo mir jedoch erzählt wird, dass keine Vergünstigung meines Hauptvertrags möglich ist und ich von dem Zusatzvertrag den ich abgeschlossen habe auch leider (Oh, was für eine Überraschung) nicht mehr zurück treten kann, weil die Kündigungsfrist verstrichen ist, und ich somit die nächsten 2 Jahre auf den zusätzlichen Kosten gezwungenermaßen sitzenbleibe.

Kann mir bitte irgendjemand helfen und mir sagen ob ich rechtlich dagegen vorgehen kann, weil mir eine Leistung zugesichert wurde die ich nicht bekomme? Und mir damit kosten für ein Produkt anfallen, das ich nicht mal brauche???? Ich hoffe man konnte meinen emotionsgeladenen Text irgendwie logisch nachvollziehen.

Handy, Handyvertrag, Vertrag, Vertragsrecht, Abzocker, Betrugsfall, Betrugsmasche, Vertragsabschluß, Vertragskündigung, Betrug oder nicht
Schlüssel nachliefern?

Hallo zusammen, 

Ich habe mich extra für diesen Beitrag angemeldet, da ich in diversen Foren nichts passendes gefunden habe (zumindest nichts, was mein Problem in etwa beschreibt). Korrigiert mich gerne, falls ich hier den totalen Mist verzapfe :D

Folgendes Problem kurz zusammengefasst:

  • gebrauchtes KFZ über Händler im Kundenauftrag gekauft 
  • Laut Kaufvertrag und vorheriger mündlicher Absprache solle es auch einen Zweitschlüssel geben, Händler habe jedoch nur einen vom Verkäufer erhalten
  • Zum Übergabetag sollte der Verkäufer den Schlüssel dem Händler überlassen 
  • Am Übergabetag: Händler nicht vor Ort, Kollege sollte Übergabe machen, kein Problem für mich, da vorher abgesprochen und Vertrag mit Händler persönlich gemeinsam bereits aufgesetzt
  • Kollege konnte bei Übergabe Zweitschlüssel nicht mit überreichen, da noch nicht erhalten
  • Vertrag wurde händisch abgeändert von „übergeben mit 2 Schlüsseln“ auf „… mit 1 Schlüssel“
  • „Wir bemühen uns für den Zweitschlüssel“ wurde von Kollegen vermerkt, anschließend von uns beiden unterschrieben und jeweils kopiert (Original-Vertrag habe ich)

Bisher sind 3 Monate vergangen, der Verkäufer bzw. auch der Händler haben sich nicht mehr gemeldet. Ich überlege nun, ob es Sinn macht, nach der langen Zeit, sofort eine Frist zu setzen, bis wann er nachzuliefern hat, oder ob die Formulierung „Bemühen“ eine Pflicht des Nachlieferns ausschließt, bzw. viel Spielraum für Interpretationen lässt (Getreu dem Motto „wir haben uns BEMÜHT, es gibt leider keinen zweiten mehr).

Eine Rechtschutz habe ich leider nicht und zum Anwalt möchte ich deswegen ebenfalls ungern gehen, da ich als Azubi derzeit leider kaum finanzielle Möglichkeiten hierfür habe. 

Soll ich das ganze aufgrund der bisher bereits vergangenen Zeit auf sich beruhen lassen, oder wie gehe ich am besten vor? Vielleicht kann mir ja jemand einen guten Rat geben, für den nächsten Autokauf habe ich jedoch bereits dazugelernt :/

Autokauf, Recht, Vertrag
Vorzeitige Kündigung aus Vertrag - Agentur erhebt Aufwandspauschale?

Ich möchte aus einem 2 Jahres Vertrag mit einer Modelagentur raus. Nach Rücksprache wollen sie bei vorzeitiger Kündigung eine Aufwandspauschale von 300€ zzgl. Umsatzsteuer, also 357€ insgesamt erheben. Im Vertrag kann ich dazu allerdings nichts finden, siehe hier:

7.1 Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit Vertragsabschluss. Er hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit.

7.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit er nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit gekündigt wurde.

7.3 Verletzt eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen, hat die andere Vertragspartei ihr schriftlich eine angemessene Frist zur Vertragstreue und zur Beseitigung der Vertragsverletzung – soweit dies möglich ist – zu setzen. Hält die andere Vertragspartei diese Frist nicht ein, kann bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, bei der Verletzung von Nebenpflichten jedoch nur im Wiederholungsfall.

7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ich war 1 Jahr in dieser Modelagentur und habe keinen Job gebucht. Sind die berechtigt das nun zu erheben?

Zweite Frage, müssen die 120€ gezahlt werden?

5.6 Im Rahmen der Aufnahme in die Agentur wird u.a. für die Erfassung des Models sowie der erstmaligen Verarbeitung der Bilder im Buchungssystem und ggfs. der Website sowie der Erstellung digitaler Portfolios und Sedcards eine einmalige „Digital Setup Fee“ in Höhe von 120,00€ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% berechnet. Diese Gebühr wird mit den zukünftigen Einnahmen des Models verrechnet und muss somit nicht sofort beglichen werden.

Danke!

Kündigung, Vertrag
Meine Mutter hat ein Vertrag abgeschlossen muss ich jetzt die Inkasso kosten zahlen?

Hallo und zwar liegt folgendes als ich 16 war hat meine Mutter ein Handy Vertrag über ihren Namen gemacht also mobiles internet und damals hat sie zu mir gesagt das ich ihn denn mit 18 allein zahlen soll hab damals zugestimmt aber nirgends Festgehalt nur mündlich. Hab zwischen durch vor meinen 18 bei meinen Stiefvater Bei arbeiten Unterstütz das ich was da Zugeben kann weil ich es da noch richtig fand und 2 Monate vor meinem 18 hat sie nicht mehr bezahlt und dann sollte ich ihn übernehmen habe ich nicht gemacht ist glaube ich verständlich. Und dann bin ich weggezogen dann waren wir nochmal restliche Sachen holen und ich hatte 70 euro da gelassen weil sie wollten das ich was da zu zahle weil ich ihn mit Benutzt habe also den Vertrag und jetzt paar Monate später erzählt sie mir das es mittlerweile 502 Euro Schulden sind schon mit Inkasso und jetzt wollen meine Eltern das ich alles zahle. Hatten den ein Streit als ich wieder da war und die haben mich zur einer Entscheidung gezwungen entweder gehe ich zu meiner Freundin Zurück oder ich belib das zu dem Zeit Punkt waren wir getrennt aber wollten beide es wieder versuchen hab dann gesagt ich geh zu ihr dann meinten sie das wir ein Vertrag aufsetzen als Bedingung daß ich geh ich also ich hab die Entscheidung unter Druck getroffen. Der Vertrag bestand daraus daß ich meiner Mutter festgelegte raten schicken das sie die Schulden bezahlen kann hab da unterschrieben aber auf den Rückweg hab ich meiner Mom geschrieben daß ich das ohne Inkasso Gebühren zahlen will ungefähr 195€ weil mir nicht bescheid gegeben wurde aber darauf lassen sie sich nicht ein und jetzt droht meine Mutter zum Anwalt zu gehen das das auf mich übertragen wird.

Kann meine Mutter das einfach umschreiben lassen mit dem selbst geschriebenen Vertrag wo drauf steht das ich Ich den Betrag begleichen will und die Raten an meine Mutter gehen ist das Rechtsgültig weil das keine Vereinbarung mit dem Inkasso Unternehmen ist. Der Vertrag ist auf Papier handgeschrieben und sie hat den auch als digitales Dokument also von dem Blatt

Schulden, Vertrag
Ist eth-staking gmbh seriös?

Ich habe mich bei einem nebenjob beworben der nach einer zeit mein hauptjob werden soll
das hier ist die nachricht die ich nach meiner bewerbung bekommen habe.

( Sehr geehrter Herr Hahn,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Bewerbung bei der ETH-Staking GmbH und dürfen Sie rechtherzlich für die Annahme einer Anstellung bei uns als Handelssystem Manager/in im Finanzsektor auf Home-Office Basis gratulieren.

Mein Name ist Richard Koch und ich bin für die Betreuung der neuen Arbeitskräfte zuständig, sowie Ihr Teamleiter für angehende Fragen oder Hilfe bei den aufgegebenen Aufträgen. Bei jeglichen Rückfragen zu den anfallenden Aufgaben sowie andere organisationstechnischen Angelegenheiten, bin ich Ihr Ansprechspartner.

Als Handelssystem Manager/in im Finanzsektor sind Sie für unsere Klienten zuständig, Sie empfangen Aufträge von uns und müssen diese Aufträge ins Handelssystem einarbeiten. Dabei werden Sie keinen direkten Kundenkontakt haben. Sie helfen uns dabei Transaktionen, die von unseren Klienten kommen, an das Ziel weiterzuleiten. Wie das geht, werde ich Ihnen hier bei Whatsapp Schritt für Schritt erklären. Es ist dann Ihre Aufgabe, dieses Geld im Handelssystem zu hinterlegen, wir erklären Ihnen selbstverständlich die Prozedur. 

Was ist das Handelssystem?

Seit November 2020 arbeitet unser Handelssystem mit Algorithmen für ETH und für ETH 2.0 selbständig. Es erstellt Positionen und verkauft diese wieder, unsere Klienten erzielen damit circa 5-10% Gewinn im Monat. 

Sie unterlaufen eine 2-wöchige Probezeit um sicherzustellen ob der von mir angegebene Ablauf eingehalten wird und jeder Auftrag fristgerecht abgearbeitet wird.

Diese 2-wöchige Probezeit wird selbstverständlich bezahlt und Sie sind über uns auch versichert, falls es zu Problemen führen sollte, was wir aber bezweifeln!

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und würde mich freuen wenn Sie zeitnah eine Antwort geben können, ob Sie diese Anstellung ausführen möchten oder nicht. Es warten unzählige von Bewerber und es gibt nur begrenzte Plätze.

Wenn Sie damit einverstanden sind, würden wir Ihnen dann erklären wie die weiteren Schritte sind.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Koch

ETH-Staking GmbH)

geht das in richtung geld wäsche oder ist das seriös? hab auch einen vertrag unterschrieben

mir wird halt geld aufs bankkonto überwiesen das ich dann wieder weiter senden soll an bitvavo

Bild zum Beitrag
Online-Banking, geld verdienen, nebenjob, Vertrag, Homeoffice, Kryptowährung, krypto
Wie kündigt man einen Stromvertrag, den man nicht abgeschlossen hat?

Vor 2,5 Jahren bekamen wir einen Anruf mit dem Thema Stromanbieter wechseln. Wir haben im Laufe des Gespräches um ein schriftliches Angebot gebeten und bekamen die Aussage, es könne nur ein Vertrag zugesandt werden. Der ja ohne Unterschrift nicht gültig ist. Statt dem zugesagen Vertrag gab es ein Schreiben mit dem Thema " Zählerstände ausfüllen, schneller wechseln " Das waren keine Informationen die wir erwartet haben. Die monatlichen Briefe die wir erhielten, waren mit dem selben Inhalt. Nie haben wir etwas unterschrieben und zurück geschickt.

Erst als im Juli 2019 die Information kam das im Juni 2021 der Stromanbieter uns beliefern würde, wurde ich tätig und rief an um mitzuteilen das wir zu keinem Zeitpunkt einem Vertrag zugestimmt haben. Von da an war Ruhe... bis wir gestern wieder einen Brief erhielten mit der Erinnerung, das ab 01.06.2021 der Vertrag beginnen soll und das erste Mal stand der Preis für den Strom ( ich möchte nicht unerwähnt lassen wie horrend Hoch der Abschlag sein soll). Ein erneuter Anruf bei diesem Unternehmen sollte keine Lösung bringen.

Unmissverständlich wurde mir klargemacht, dass ich die Widerspruchsfrist verpasst habe. Kunststück, da ich nicht davon wusste, dass wir überhaupt einen Vertrag haben.

Wie ist in diesem Fall das beste Vorgehen, um, finanzielle unbeschadet, aus der Geschichte raus zukommen?

Danke vorab für die Hilfe und Ratschläge

C.E.

Kündigung, Stromanbieter, Vertrag, Widerrufsrecht
Zusage über SMS für einen Mitvertrag bindend?

Hallo zusammen!

Ich befinde mich aktuell in einer sehr schwierigen Lage.

(Die gesamte Kommunikation verlief über WhatsApp)

Es handelt sich um eine Mietobjekt zur Zwischenmiete welches mir angeboten wurde und ich gerne annahm.

Nach meiner Zusage korrigierte sich die Vermieterin jedoch und sagte mir wieder ab.

Nach kurzer Zeit bekam ich die Wohnung doch wider von Ihr angeboten, mit der Frage ob weiterhin Interesse bestehen würde.

Ich bejahte und schrieb, dass ich die Wohnung gerne nehmen würde und ich bekam den Mietvertrag zugesandt.

Nach dem Zusende des MV waren allerdings noch einige Fragen bei mir offen zu meiner Mitbewohnerin, Kaution etc..

Nach einigen Überlegungen habe ich den MV nicht zurückgesandt und eine Absage formuliert (4 Tage nach Erhalt des MV).

Diese wurde von der Vermieterin soweit auch akzeptiert, jedoch forderte Sie einen Rücktritt von dem Ihrerseits bereits unterschriebenem Vertrag, um weitere Mieter zu suchen.

Diesen schickte ich Ihr auch umgehend und das Thema war für mich soweit erledigt.

Nach zwei weiteren Wochen erhielt ich dann die Forderung für eine Schadensersatzzahlung, da Sie noch keine Mieter für das Objekt (Einzug wäre erst in einem Monat) gefunden hat.

Wie soll ich Ihr antworten? Was kann ich tun um einen Rechtsstreit zu vermeiden? Sind Ihre Ansprüche gerechtfertigt ? Welchen Anspruch auf Ersatzzahlung hat Sie?

Vielen Dank für jede Hilfe!

Immobilien, Miete, Mieter, Recht, Vertrag
Ausgabebeleg dienstkleidung unter Vorbehalt unterschreiben?

Hallo , ich komme gleich mal zur Sache.

In meinen Arbeitsvertrag steht das ich in meiner Arbeitszeit am Einsatzort die mir zur Verfügung gestellte Dienstkleidung tragen muss.

Diese habe ich auch bei der Einstellung erhalten und nun bei der nachbestellung bzw Anforderung von mehr Blusen kamm so eine Ausrüstung Ausgabebeleg mit. Womit ich eigentlich kein Problem hätte wenn es das wirklich wäre.

Nun zum Inhalt des Schreibens.

Name personalnummer Artikel Bezeichnung Stückzahl und Preis. Bestellung komplett ausgegeben. (Nun gehst los)

Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Bekleidungsgegenständepfleglichst zu behandeln, Beschädigungen oder Verlust sofort schriftlich anzuzeigen. Die Firma ist berechtigt abhandengekommen oder beschädigte Gegenstände durch unsachgemäße Behandlung des MA in Rechnung zu stellen. (Bis hier hin alles i.O.)

Absatz.

Die Bekleidungsgegenstände werden beim Ausscheiden des Mitarbeiters je nach Nutzungsdauer in Rechnung gestellt. Nicht zurückgegebene Dienstausweise werden mit einer Gebühr von 12.50 verrechnet.

Der Mitarbeiter erklärt sich mit einer entsprechenden Verrechnung mit seinen Lohn oder Gehaltsansprüchen einverstanden.

Bitte senden Sie ein Exemplar des Ausgabebeleges unterschrieben an .... zurück.

--------

So ich will das nicht unterschreiben. Ich will nicht das irgendwas spontan von meinen Gehalt abgezogen wird ohne das ich da vorher darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Und die pauschale je nach Nutzungsdauer muss man so oder so das bezahlen.... also sorry des wären inzwischen 500 Euro, das ist viel Geld bei meinen mickrigen Lohn fast die Hälfte... wenn ich dürfte würde ich ja meine privatkleidung tragen ...

Da ich die Kleidung brauche und ich eigentlich keine Lust habe mir nen neuen Arbeitgeber zu suchen wäre nun meine Idee gewesen unter Vorbehalt zu unterschreiben und die Textpassagen denen ich nicht zustimme zu kennzeichnen. Hätte das rechtlich Bestand oder ist der Zettel ohnehin selbst mit Unterschrift for Gericht ungültig?

Werde mir bald eine Rechtschutzversicherung zu legen und Mitglied in der Gewerkschaft werden. In meinen Bereich befürchte ich sind solche schreiben und unterschriftenzwang gang und gäbe... und mein Arbeitsvertrag ist auch sehr bescheiden, nicht einmal ne Definirung der anstellungsart vollzeit teilzeit geringfügig ist vorhanden. Echt schade mir gefällt der job wirklich sehr gut .

Hoffe mir kann hier jemand helfen

MfG steffi

Recht, Vertrag
Ist der Darlehensvertrag schon gültig (Kredit"falle", Consor-Finanz)?

Hallo Liebe Community,

Einleitung: ich bin grade am verzweifeln... ich habe gerade wieso auch immer auf MediaMarkt mir ein Handy mit der "0"%-Finanzierung bestellt. Obwohl ich ja genau weiß was für ein Unsinn das ist. Aber zumindest passiert das alles über Consor-Finanz. Und am Anfang sah noch alles "Legitim" aus, stande irgendwas da von wegen 12x"Rate" etc. Und das war auch schlüssig. Bin durch das Online-Legimitationsverfahren durchgegangen, und habe quasi den Vertrag digital unterschrieben. Nach der "Unterschrift" bin ich nochmal alles durchgegangen (Ich weiß, wieso auch immer ich das nicht davor gemacht habe..) Und da sehe ich den haken, der Teil für den Wareneinkauf (ca 180€) ist nicht der volle Kredit, sondern es sind insgeamt 400€ auf denen dann Zinsen liegen. Als ich das gesehen habe, ist mir direkt alles entgleist und habe mich durch 10000000 Foren gedrängt, aber bis jetzt hab ich keine eindeutige Antwort und ich brauch diese innere Ruhe, weil ich grade echt am verzweifeln bin.

Und zwar, es steht ausdrücklich bei Consor Finanz auf der Seite, das es Online Unterschrieben wird und danach muss ich es noch an ConsorsFinanz per Brief schicken. Meine Frage dazu: Ist das nur als extra Nachweis, oder ist dieses hinschicken erst der wirkliche Vertrag? Also wenn ich es einfach nicht ausdrucke und abschicke, kann ich mir dann sicher sein, das gar nichts passiert. Auf deren Website steht auch etwas davon das, Zitat: "Das Online Formular stellt lediglich eine unverbindliche Anfrage dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie uns ein unterschriebenes Exemplar des Kreditantrags sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen zugesandt und wir nach abschließender Prüfung Ihren Antrag angenommen haben. In jedem Fall verfügen Sie über das gesetzlich geregelte Recht, Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen zu widerrufen. Näheres zum Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte dem Antragsformular."

Also von dem Online-Formular, kommt man dann zum Vetrag (einer PDF), welche dann über WebID, digital Unterschrieben wird, ich habe noch nichts per post weitergeschickt. Und das ist auch momentanet Stand. Ich habe jetzt aus purer Panik irgendwie versucht meinen Vertrag anhand einer Anfragenummer zu widerrufen (per Mail an die richtige adresse), aber keine Ahnung ob das funktioniert.

Ich bitte wirklich inständig darum, ob mir jemand dabei helfen kann, ich kann auch auszüge aus dem Vertrag hier mit reinsenden, wenn das hilft. Und falls ihr moralpredigten über habt, das 0%-Finanzierungen stuss sind, lasst sie raus. Ich glaube das hab ich wirklich verdient :).

Nochmals Vielen Dank jetzt schon

Gruß Rapha

Bank, Darlehen, Kredit, Vertrag, Vertragsrecht
Juristische Klauseln vor Zusendung eines Exposes für eine ETW: wie weit kann man sich darauf einlassen?
Makler verlangt Unterschrift von 7-seitigem Formular vor Zusendung eines Exposes. Kann man sich ohne juristische Kenntnisse darauf einlassen?

Guten Tag, wir haben einige Angebote von Eigentumswohnungen angefragt. Zwei Makler schickten uns auch sofort per Email ein Expose. Bei einem anderen konnte man das Expose erst anschauen, nachdem man im Internet einer 7(!) seitigen Vereinbarung mit diversen Paragraphen, Unterpunkten und Klauseln (die mir als juristischem Laien teilweise überhaupt nichts sagen) bestätigt hatte. Weiterhin wurde ich darüber belehrt, dass ich den "Vertrag" innerhalb von 14 Tagen widerrufe könne/müsse. Ein weiterer Makler hat mir jetzt per Email-Anhang 4 Seiten Nachweisbetätigung und Widerrufsformular zugeschickt, welche ich zuerst an 5 verschiedenen Stellen unterschreiben soll, bevor er Informationen zu der Wohnung zusendet. D. h., jetzt müsste ich erst mal die 4 Seiten ausdrucken, dann an div. Stellen unterschreiben, wieder einscannen, dann dem Makler als Email-Anhang zurücksenden. Laut Eu-Richtlinie von 2014 wäre dies notwendig, damit der Makler auch seine Provision bei etwaigem Kaufvertragsabschluß bekäme. Im Gegensatz zu dem anderen Makler (s. o.) akzeptiert er auch keine digitalen oder einfache E-Mail Bestätigungen, da diese Art der Zustimmungen dem Manipulationsrisiko unterläge.

Soll man sich wirklich auf so etwas einlassen und Zustimmungen anklicken, Unterschriften leisten, etc.?

Eigentumswohnung, Immobilienmakler, Jura, Vertrag, Vertragsrecht, Unterschrift
Schwiegervater scheint Geld zu veruntreuen, wie sollen wir vorgehen?

Die Schwiegermutter ist dement, der Schwiegervater hat eine Vorsorgevollmacht, in der auch geregelt ist, dass er ihre Vermögensangelegenheiten regeln darf.

Um Grundstücke zu verkaufen, die jedoch alleine auf ihren Namen liefen, hat er ausschließlich für den Verkauf eine Betreuerbestellung vom Betreuungsgericht bekommen.

So weit so gut. Nun sind die Beträge vom Verkauf der Liegenschaften eingegangen und auf einmal sagt der Schwiegervater, dass er für sür seine Frau und sich, vor einiger Zeit von einem Freund eine 5stellige Summe im höheren Bereich geliehen hätte.

Einen Darlehensvertrag gibt es auch, den aber nur er als Vorsorgevollmachtinhaber zusammen mit dem Freund unterschrieben hat, da sie seinerzeit bereits dement war.

Jetzt soll das Geld an den Freund zurückgezahlt werden.

Es war immer genug Geld da, sie wohnen im Eigentum und uns erscheint das alles recht fadenscheinig.

Muss er, da er das Darlehen vom Geld der Verkäufe der Grundstücke zurückzahlen will, darüber nicht Rechenschaft ablegen?

Sie war da alleinige Besitzerin und er hatte lediglich die Bevollmächtigung den Verkauf für sie abzuwickeln.

Wohlgemerkt, es war nie die Rede von einem Darlehen, wozu er das Geld angebblich leihen musste, obwohl Vermögenswerte da waren, kann er nicht so genau sagen.

Uns kommt das sehr merkwürdig vor, vor allem weil dieser "Freund" nie Geld hatte und sich eigentlich immer nur gerade mal so über Wasser halten konnte.

Das Geld vom Verkauf sollte dem Lebensabend von Beiden dienen, zumal nicht mehr sicher ist, ob die Schwiegermutter nicht doch in absehbarer Zeit in ein Seniorenheim muss. Da sollte es dann doch ein gescheites Seniorenheim sein, denn finanziell stand das bisher auf sicheren Füßen.

Wir wissen ja nicht, wer da noch plötzlich mit einem Darlehensvertrag um die Ecke kommt.

Können wir etwas tun, um die Darlehenssache prüfen zu lassen?

Vertrag

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vertrag