Dürfen Hauptmieterin an den Untermieter mehr von der Miete statt die Hälfte von den Mietkosten verlangen?

1 Antwort

Ja klar. Es herrscht Vertragsfreiheit. Hauptmieter und Untermieter können vereinbaren was sie wollen.

Nicht in Ordnung wäre es, wenn der Vertrag zb zustande kam weil der Untermieter getäuscht wurde, also wenn ihm eine falsche Miete genannt wurde. Oder wenn die Miete so hoch wäre dass sie sittenwidrig wäre.