Hauskauf- Betreungsgericht?

1 Antwort

Die Sache wird noch komplizierter. Das Betreuungsgericht wird zwar einen Ergänzungspfleger einsetzen, aber über die Veräußerung selber entscheiden.

Dabei wird darauf geachtet, dass die Interessen der zu betreuenden Person gewahrt werden. Hier steht der ja nicht nur aufgrund des Miteigentums, sondern auch aufgrund des Nießbrauchs ein Kaufpreisanteil zu.

Zumindest wird das Gericht verlangen, dass ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen eingeholt wird und eine Ausrechnung des Nießbrauchswerts erfolgt.

Oh je das klingt tatsälich sehr kompliziert 😖😖Danke für deine Antwort .

0