Einliegerwohnung im eigenen Haus beruflich nutzen - Hypothekenzinsen absetzen - Steuern

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst dich für Deine Frage entscheiden, was willst Du machen, die Einliegerwohnung vermieten, oder beruflich nutzen. Beide Fälle können steuerlich sehr unterschiedlich zu beurteilen sein.

Wenn vermietet wird:

  • Die Miete ist innahme.

  • die Abschreibungen (2 % vom Gebäudeanteil, nciht vom Grund und boden), können nur für den vermieteten Teil abgezogen werden. Nicht für den selbstgenutzen Teil (eventuell dort anteilig für ein Arbeitszimme).

  • Reparaturen, anteilig für den Vermietten Tei

  • Grundsteuer, Versicherung usw. für den vermieten Teil abzugsfähig, soweit ncith umgelegt.

  • Beim Verkauf nach mehr als 10 Jahren bleibt der Gewinn steuerfrei.

Berufliche Nutzung:

wie oben, aber 1 Drittel des Hauses muss aktiviert werden und daher wird der Gewinn steuerpflichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ööhmm, ich bekomme Deine Situation nicht ganz auf die Reihe: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung wird vermietet an Dritte. Die Hauptwohnung wird nicht selbst bewohnt, sondern beruflich genutzt; also das ganze Haus wird nicht zu eigenen Wohnzwecken bewohnt: Richtig?


Wenn du die Aufwendungen für die geschäftlich genutzte Einliegerwohnung absetzt, wirst du auch den Gewinn beim Verkauf versteuern müssen.