Einliegerwohnung im eigenen Haus beruflich nutzen - Hypothekenzinsen absetzen - Steuern
Ich überlege, ein Haus von150 qm mit einer Einliegerwohnung (50 qm) zu erwerben, und für die von mir zu vermietende Wohnung ein Hypothekendarlehen aufzunehmen, um die Darlehenszinsen dann von den Mieteinnahmen abzuziehen und somit weniger Steuern zu bezahlen. (das Ganze läuft über nur einen Grundbucheintrag). Kaufpreis etwa 150.000.-.
- (1) Ich habe gehört, dass man den Kaufpreis für ein Mietshaus mit jährlich 2 % bei der Steuer absetzen kann. Trifft das auch für den vermieteten Anteil an einem solchen (s.o.) kleineren Haus zu , - obwohhl es ja eigentlich kein klassisches Mietshaus ist?
- 2) (a) Müsste ich bei einem Verkauf einen eventuellen Ertrag versteuern? (b) Auf das ganze Haus bezogen, oder nur auf den vermieteten Teil? - Wenn ja, träfe dies auch zu, wenn ich diesen vermieteten Teil nicht fremd- sondern ebenfalls selbst finanzieren würde?
- (3) Das Haus hat einen Garten von 1000 qm, den die Mieter mitnutzen könnten. Oder wäre es von der steuerlichen Absetzbarkeit her günstiger, ihnen einen bestimmten Teil des Gartens mitzuvermieten?
3 Antworten
Du musst dich für Deine Frage entscheiden, was willst Du machen, die Einliegerwohnung vermieten, oder beruflich nutzen. Beide Fälle können steuerlich sehr unterschiedlich zu beurteilen sein.
Wenn vermietet wird:
Die Miete ist innahme.
die Abschreibungen (2 % vom Gebäudeanteil, nciht vom Grund und boden), können nur für den vermieteten Teil abgezogen werden. Nicht für den selbstgenutzen Teil (eventuell dort anteilig für ein Arbeitszimme).
Reparaturen, anteilig für den Vermietten Tei
Grundsteuer, Versicherung usw. für den vermieten Teil abzugsfähig, soweit ncith umgelegt.
Beim Verkauf nach mehr als 10 Jahren bleibt der Gewinn steuerfrei.
Berufliche Nutzung:
wie oben, aber 1 Drittel des Hauses muss aktiviert werden und daher wird der Gewinn steuerpflichtig.
Ööhmm, ich bekomme Deine Situation nicht ganz auf die Reihe: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung wird vermietet an Dritte. Die Hauptwohnung wird nicht selbst bewohnt, sondern beruflich genutzt; also das ganze Haus wird nicht zu eigenen Wohnzwecken bewohnt: Richtig?
Wenn du die Aufwendungen für die geschäftlich genutzte Einliegerwohnung absetzt, wirst du auch den Gewinn beim Verkauf versteuern müssen.