Einliegerwohnung im eigenen Haus beruflich nutzen - Hypothekenzinsen absetzen - Steuern

3 Antworten

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Du musst dich für Deine Frage entscheiden, was willst Du machen, die Einliegerwohnung vermieten, oder beruflich nutzen. Beide Fälle können steuerlich sehr unterschiedlich zu beurteilen sein.

Wenn vermietet wird:

  • Die Miete ist innahme.

  • die Abschreibungen (2 % vom Gebäudeanteil, nciht vom Grund und boden), können nur für den vermieteten Teil abgezogen werden. Nicht für den selbstgenutzen Teil (eventuell dort anteilig für ein Arbeitszimme).

  • Reparaturen, anteilig für den Vermietten Tei

  • Grundsteuer, Versicherung usw. für den vermieten Teil abzugsfähig, soweit ncith umgelegt.

  • Beim Verkauf nach mehr als 10 Jahren bleibt der Gewinn steuerfrei.

Berufliche Nutzung:

wie oben, aber 1 Drittel des Hauses muss aktiviert werden und daher wird der Gewinn steuerpflichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
steuersparer 
Fragesteller
 20.12.2010, 20:58

vielen dank für die antwort! Doch was bedeutet es genau, wenn "1 Drittel des Hauses aktiviert werden muss". - wie schränkt das die unter "vermietet" angegebenen Punkte ein?

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wfwbinder  21.12.2010, 11:05
@steuersparer

E chränkt nicht ein, aber mal al Beipiel, e würde für 300.000,- gekauft, dann also 1/3 alo 100.000,- aktiviert.

nach sagen wir 15 Jahren, ist der Buchwert nach den Abchriebungen noch 79.000,-, aber der Verkauwert de Haue nzwichen 450.000,-.

Dann wird der Betrieb aufgegeben. dadurch würde dann allein au dem betrieblich genutzten Grundtück und Hauteil ein Entnahmengewinn von 150.000,- - 79.000,- = 71.000,- Euro entstehen. Kotet dann also ohne einen Cent Einnahmen zu haben mal eben über 25.000,- Einkommenteuer

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Ööhmm, ich bekomme Deine Situation nicht ganz auf die Reihe: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung wird vermietet an Dritte. Die Hauptwohnung wird nicht selbst bewohnt, sondern beruflich genutzt; also das ganze Haus wird nicht zu eigenen Wohnzwecken bewohnt: Richtig?

Wenn du die Aufwendungen für die geschäftlich genutzte Einliegerwohnung absetzt, wirst du auch den Gewinn beim Verkauf versteuern müssen.