Hauskauf mit Schwiergkeiten!!!!!!!!!

2 Antworten

Müller:

Zwei Sachen wären v o r der Beurkundung des Kaufvertrages zuverlässig zu klären gewesen:

  1. Reicht der Kaufpreis aus, um alle Grundpfandrechtsgläubiger voll zu befriedigen? Zur Prüfung wäre ein Grundbuchauszug neuestens Standes, die Einsicht in die Grundakten wegen möglicherweise unerledigter Anträge und schriftliche Forderungsaufstellungen aller Grundpfandrechtsgläubiger erforderlich gewesen.

  2. Falls noch ein Rest an Verbindlichkeiten durch den Kaufpreis nicht gedeckt war: Hat der Verkäufer nachgewiesen, mit welchem Mitteln er ihn ausgleicht oder ist der Käufer bereit, neben der Zahlung des Kaufpreises den Forderungsrest zu übernehmen?

Bis zur Klärung war – gerade bei einem hochbelasteten "Scheidugnshaus" die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags zurückzustellen, es sei denn, der Käufer hätte trotz Belehrung des Notars auf die Beurkundung bestanden.

Ich habe leider kein Rezept, die Kuh vom Eis zu bringen..

Hier ist leider zu sagen, dass der Verkäufer angegeben hat, das der Kaufpreis reicht um den Kredit zu tilgen. Er hat dies ja auch unterschrieben. Nachträglich hat sich heraus gestellt, dass dies doch nicht der Fall war. Im Grunde genommen heißt es für uns dann wohl wirklich abwarten........

0

Es wird Euch nichts weiter übrig bleiben als Euch in Geduld zu üben und abzuwarten, bis die beiden ihren Rosenkrieg beendet haben. Die Gläubigerbank wird dem Verkauf erst zustimmen, wenn die Frage der Restschuld zu ihrer Zufriedenheit geregelt ist.