Hausbesichtigung wegen Krankheit ablehnen?

3 Antworten

Ist der besagte Mieter, hier auch der Vermieter ?

Ansonsten ist es allgemein mit der Liebe doch so......vor dem Standesamt müssen beide Parteien " JA " sagen, bevor die Ehe geschlossen werden kann.

Ähnlich verhält es sich zwischen dem von dir geliebten Mietobjekt (Ansprechpartner Vermieter) und dir als potenziellen Mieter.

Hier sieht es fast so aus, als ob aus der "Eheschließung" nichts werden soll...... 🤔

Bevor ihr ein weiteres Mal Anlauf zur Besichtigung der Immobilie nehmt, solltet ihr euch beim Vermieter der Ernsthaftigkeit dieses Vorhabens vergewissern um nicht wieder enttäuscht zu werden.

Ein Verzicht ist manchmal die bessere Lösung !

Der besagte Mieter ist der Neffe der Eigentümerin (Vermieterin). Ist etwas kompliziert. Ursprünglicher Grund für die Kündigung sind Miet- und Nebenkostenrückstände mehrerer Jahre und inzwischen zigtausenden Euros.

Zum Verzicht bin ich noch nicht bereit, da es das sogenannte 💯% Objekt ist... und Zeit haben wir im Moment auch noch. Das Verhältnis von uns zur Eigentümerin ist freundschaftlich, daher gehe ich schon davon aus, dass ihr Verkaufsansinnen ernst ist.

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@jubac

Ok, dann sollte die Tante als Hauseigentümerin ihr Recht wahrnehmen und " Nägel mit Köpfen machen " !

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Ihr als Kaufinteressenten könnt da nichts machen. Tätig zu werden wäre Sache des Verkäufers und Vermieters.

Der hat natürlich Anspruch auf Durchführung von Besichtigungsterminen. Da wir nicht im Wilden Westen leben kann er die nicht mit dem Colt durchsetzen, sondern muss die Justiz bemühen. Deren Mühlen mahlen langsam. So wird denn der ein- oder andere Kaufinteressent abspringen und der bockige Mieter hat sein Ziel erreicht.

Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir noch Zeit haben. Trotzdem ist es megaärgerlich, da es eben nicht um die Ecke ist 😕

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Wie wird er wohl erst auf die Kündigung wegen Eigenbedarfs reagieren und auf die Termine wegen der anschließenden Räumungsklage?

Sucht Euch lieber eine unvermietete Immobilie.

Die Räumungsklage läuft bereits. Den ersten Schlichter Termin hat er heute platzen lassen.

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@jubac

Zumindest kannst Du wohl davon ausgehen, dass Du das Objekt vor der Räumung nicht von innen sehen wirst. Was aber schon wichtig wäre bzgl. Elektrik, Heizungsanlage, Dach, Holzwurm, Schwamm, Schimmel, allgemeinem Zustand.

Ich weiß nun nicht, was prozeßtechnisch der Schlichtertermin bedeutet, aber ich weiß, das Zwangsräumungen sich ewig hinziehen können. Zumindest länger als die Vorlaufzeiten bei Bewerbungen auf Jobs.

Meine Vermieterin hat gerade das Nachbarhaus zwangsgeräumt, dann wochenlang noch die Möbel drinstehen lassen wegen einer Abholungsfrist und renoviert nun seit Wochen.

Natürlich kann man so ein Haus nur nach der Räumung kaufen, und nach dem Kaufvertrag dauert die Abwicklung noch so seine Zeit.

Also, wenn Ihr in einigen Monaten umziehen wollt... Eure Entscheidung.

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