Erbpacht der Kirche! Hausverkauf nur an Christen???

1 Antwort

Es besteht keine Kontrahierungspflicht, also keiner kann gezwungen werden einen Vertrag abzuschliessen.

Hier halte ich es jedoch für grenzwertig udn man sollte es prüfen. Schließlich ist nur der Grund im Eigentum der Kirche. Der Hauseigentümer hat ein Erbbaurecht udn er will sein eigenes Haus verkaufen.

Ich denke, wenn nicht bereits im Erbbaurechtsvertrag diese Klausel drin steht, könnte es ein nachträglicher Eingriff in die eigentumsrechte des Erbbauberechtigten sein.

Also, wenn Euch un d dem Verkäufer an dem Geschäft liegt, dann geht mit dem Erbbaurechtsvertrag mal zu einem Notar (der nciht die Kirche berät).