Verkäufer will mehr Geld haben als schon bezahlt wurde. Ist das überhaupt rechtlich.?

4 Antworten

Sie will jetzt ein Anwalt einschalten. Ist das überhaupt rechtlich?

Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn sich die Verkäuferin von einem Anwalt beraten lassen will. Das ist erlaubt.

Und muss ich die 5000€ bezahlen?

Nein. Es gilt die Summe, die im Vertrag vereinbart wurde. Davon kann nicht mehr abgewichen werden. Ein notarieller Vertrag kann nicht widerrufen werden.

Es gibt einen Kaufvertrag über 100.000 Euro .... und wenn diese bezahlt sind ist das Thema erledigt. Und selbst wenn die Dame noch XX Anwälte beauftragen möchte .... wenn es ihr denn Spaß macht .... bitte schön.... damit wird sie keinen Erfolg haben.

Für die 5.000 € gibt es keine Rechtsgrundlage. Selbst wenn die Zahlung dieser 5.000 € vorher schriftlich vereinbart worden wäre, wäre das unwirksam, da nicht vor dem Notar abgeschlossen. Da kann die Dame zu 100 Anwälten rennen, das ist ihr Problem.

Hust. Ist Gang und Gäbe. Wobei ich da schon ganz andere Beträge und Konstrukte gesehen hab....