Ich möchte Haus und Kredit meiner Eltern übernehmen, was mache ich, wenn Grundstück / Hauswert höher als die Kreditsumme ist?

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Nadine:

Vor einer Vermögensverschiebung in der vorliegenden Größenordnung waren eine fachliche Beratung und ein Gespräch mit der Bank unumgänglich.

Für den Darlehensgeber ist ein Kündigungsgrund gegeben, wenn Umstände die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers oder die Durchsetzbarkeit des Ansprüche des Darlehensgebers gefährdet sind.

Im Falle des Insolvenz steht dem Darlehensgeber i.d.R. das Recht der Kündigung des Darlehens aus wichtigem Grund zu.

Solltest du über eine ausreichende Bonität nicht verfügen oder die persönliche Schuldübernahme verweigern, bleibt es vermutlich bei der Kündigung des Darlehens.

Es handelt sich um eine „gemischte Schenkung“. Vom aktuellen Verkehrswert sind die Grundstücksbelastungen und der Ersatzwert des Nutzungsrechts zu kürzen, so dass, wie wfw binder bereits ausführte, der Wert der Schenkung vielleicht nur ca. 100 000 € betragen dürfte. Darüber hat dich der Notar informiert.

Ob du bei einem späteren Verkauf der Immobilie einen Veräußerungsgewinn erzielst, hängt von der Wertentwicklung der Immobilie, der Marktresonanz, der Restschuld und dem Ablösebetrag für das zu löschende Nutzungsrecht ab.


Nun, es geht um die Schweiz, nicht um Deutschland.

Deine Eltern habe eine Schenkung unter Auflagen gemacht. Immobilien im Wert von 600.000,- mit der Übernahme von Lasten in Höhe von 400.000,- und einem Wohnrecht. Vermutlich ist der Wert der Schenkung gerade noch 100.000,-.

Ist das Büro vermietet? Wenn ja, dann würde mit den einnahmen der Kredit zurück gezahlt werden können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank

Da gibt es ein paar Unklarheiten im Sachverhalt:

Soll das "CH" ein Hinweis auf die Schweiz sein? Spielt sich der ganze Vorgang etwa in der Schweiz ab, Da gäbe es ja nun doch einige Unterschiede zum deutschen Recht.

Der Hinweis auf die Insolvenz ist nur schwer einzuordnen: Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet oder steht es absehbar bevor? Schenkungen können dann ja angefochten werden. 

Einem Schuldnerwechsel muss der Gläubiger, die Schweizer Bank, zustimmen. Der Schuldner kann sich nicht durch Notarvertrag und Schenkung aus dieser Verpflichtung lossagen. Ihr habt der Bank also kräftig vor's Schienbein getreten durch die fehlende Vorabinformation.

Die Bank wird den beabsichtigten, neuen Schuldner auf persönliche Bonität prüfen. Hierzu kann ich hier kein Prüfungsergebnis vorwegnehmen.

Im übrigen argumentierst Du mit dem Objektwert, der höher als der Restkredit sein soll. Aber dieser Vergleich hinkt, denn es wird Deinen Eltern ein lebenslanges Nutzungsrecht eingeräumt. Diese Belastung würde auch ein Erwerber haben und deshalb einen erheblichen Abschlag auf Deinen Objektwert vornehmen. So wird es also sein, dass der derzeitige Kreditgeber diesen Minderwert sieht, auch daher den augenblicklichen Kredit als nicht mehr ausreichend besichert ansieht und sofortige Kreditrückzahlung fordert. Ein potentieller, neuer Kreditgeber wird ebenfalls diesen Minderwert bei der Objektbewertung und Deine Bonität berücksichtigen. 

Notariell schon alles erledigt.

Früher las ich mal unter einem Lichtschalter den Spruch: "Erst denken, dann schalten!" Trifft auch auf diesen Fall zu. Also "Schüsse nach hinten" wäre noch korrekter.