Wie wird ein Nutzungsentgelt (Immobilie) steuerlich angesetzt?

1 Antwort

Das Entgelt für die Nutzung einer Sache, insbesondere eines Grundstücks bzw. eines Teils davon, nennt man Miete.

Und hierfür hat der Gesetzgeber die steuerlichen Folgen ziemlich genau in § 21 (2) EStG in klare Worte gefasst:

"Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich."